Drucksache - 1024/V  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Zuweisung 2019
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.09.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
04.10.2018 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
17.10.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur kenntnisnahmre vom 12.09.2018
Vorlage zur Kenntnisnahme 1024_V
Vorlage zur Kenntnisnahme 1024_V 2
Vorlage zur Kenntnisnahme 1024_V 3
Kenntnisnahme HHPV vom 04.10.2018

 

1.Gegenstand der Vorlage:Fortschreibung der Zuweisung 2019

 

2.Berichterstatter:Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski

 

3.Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von Nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

 

Die Fortschreibung der Zuweisung 2019 erfolgte mit den Schreiben der SenFin vom 31.05. und 16.08.2018 (Technische Fortschreibung): Wie regelmäßig im zweiten Jahr eines Doppelhaushalts praktiziert beschränkte sich die Fortschreibung auf Einnahmen- und Ausgabensachverhalte aus dem Bereich des Produktsummenbudgets (PSB) sowie einigen Sondersach­verhalten, wie z. B. Mittelaufwüchse vor dem Hintergrund der Diskussionen zum Thema "Wachsende Stadt". Dementsprechend hatte die Umsetzung der Fortschreibung 2019 im Bezirksamt auch nur diese Sachverhalte zum Gegenstand.

 

Einnahmeseitige Veränderung (Delta 2019-alt gegenüber 2019-neu)

 

 

2019 (alt)

Delta

2019 (neu)

E00 - konsumtive Zuweisung SenFin

454.628.000

9.016.000

463.644.000

E00 - Ansatz bei 4500/36020 (Überschuss 2017)

1.000

-1.000

0

E01 - Ansätze

12.906.100

-215.900

12.690.200

E03 - Ansätze (2019 neu = SenFin-Vorgabe)

23.000.300

-230.300

22.770.000

Ergebnis der Technischen Fortschreibung 2019

0

393.000

393.000

erwartete Basiskorrektur für festangestellte

Musikschullehrer

0

234.850

234.850

 

490.535.400

9.196.650

499.732.050

 

Vorstehende Tabelle zeigt, dass der Fortschreibungssaldo i.H.v. rd. 9,2 Mio € im Wesentlichen auf die Fortschreibung der SenFin zurückzuführen ist. In dieser ist jedoch eine um rd. 230 TEU erhöhte Einnahmenvorgabe enthalten, die sich gegenüber den bereits im Haushalt 2019 etatisierten Ansätzen mindernd auswirkt. Außerdem ist von geringeren Mieteinnahmen i.H.v. rd. -215 TEU durch die Abgabe von Seniorenwohnhäusern zu rechnen. Die Basiskorrektur für fest­angestellte Musikschullehrer i.H.v. rd. 234 TEU wurde für eine Entlohnung entsprechend der tatsächlichen Eingruppierung zugesagt. In Steglitz-Zehlendorf sind die Personalansätze im Doppelhaushalt 2018/19 bereits in der entsprechenden Höhe gebildet worden, so dass der o.g. Betrag der einnahmeseitigen Gegenfinanzierung dient.

 

Ausgabeseitige Veränderung (Delta 2019-alt gegenüber 2019-neu)

 

Der einnahmeseitigen Fortschreibung 2019 stehen Änderungen auf der Ausga­ben­seite in vier grundsätzlichen Kategorien gegenüber.

 

a)Mit rd. 7,39 Mio € machen dabei Erhöhungen im Bereich der nicht beeinflussbaren Ausgaben den größten Volumenanteil aus. Zu dieser Kategorie zählen insbesondere die Transferausgaben des T-Teils und die Ausgaben mit Veranschlagungsvorgaben durch die SenFin.

 

b)Im Bereich der beeinflussbaren Ausgaben erfolgte im Rahmen der internen Umsetzung der SenFin-Fortschreibung 2019 eine titelscharfe Anpassung auf den aktuellen Bedarf. Es handelt sich dabei um ein Fort­schreibungsvolumen i.H.v. insgesamt rd. 2,98 Mio €, wobei die zentral bewirtschafteten Personal­mittel darin mit einem Fortschreibungsvolumen i.H.v. rd. 1,56 Mio € enthalten sind.

 

c)Ein weiterer Aufwuchs im Bereich der zentral bewirtschaf­teten Personalmittel i.H.v. rd. 1,2 Mio € ergab sich aus der Belegungspflicht für zusätzliche VZÄ im Zusammenhang mit der "Wachsenden Stadt".

 

d)Schließlich hat sich das Bezirksamt darauf verständigt, 2019 dringend notwendige zusätzliche Maßnahmen (STB) i.H.v. rd. 464 TEU zu realisieren.

 

Im Überblick stellen sich die ausgabeseitigen Veränderungen wie folgt dar:

 

Erhöhung "nicht beeinflussbarer" Ausgaben

7.389.000

Erhöhung "beeinflussbarer" Ausgaben

2.984.500

Erhöhung für zusätzliche VZÄ im Zusammenhang mit der "Wachsenden Stadt"

1.202.400

Erhöhung für dringend notwendige zusätzliche Maßnahmen (STB)

464.600

 

12.040.500

 

Gesamtergebnis der internen Umsetzung der SenFin-Fortschreibung 2019

 

Der einnahmeseitigen Fortschreibung i.H.v. 9.196.650 € steht eine ausgabeseitige Fortschreibung i.H.v. 12.040.500 € gegenüber. Die sich daraus ergebene Deckungslücke i.H.v. -2.843.850 € muss im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2019 geschlossen werden. Der Betrag liegt deutlich unter der von der SenFin berechneten Grenze 2019 für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf, die bei rd. 5,45 Mio € liegt.

 

4.Begründung:

 

Die interne Umsetzung der SenFin-Fortschreibung 2019 hat einerseits eine sach-/bedarfsgerechte Ausstattung der einzelnen Ausgabenkategorien zur Folge, ohne das Haushaltsjahr in unvertretbarer Höhe zu belasten.

 

 

 

 

 

 

Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 04.10.2018 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Dr. Bone-Winkel

Stellv. Ausschussvorsitzende

 

 
 

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