Drucksache - 0989/V  

 
 
Betreff: Desolater Zustand des Schadow-Gymnasiums - wann und wie kommt Abhilfe?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:1. Döhnert
2. Graffstädt
3. Gollombeck
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.09.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage vom 12.09.2018

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1)   Sind die am 20. und 21. Juni 2018 veröffentlichten Artikel in der Morgenpost und in der Berliner Zeitung, in denen auch Bezug genommen auf einen "Brandbrief" der Gesamtelternvertretung (GEV) des Schadow-Gymnasiums wird, zutreffend, wonach unter anderem:

      der Zustand der sanitären Einrichtungen als "katastrophal" bezeichnet wird?

      die Elektrik teilweise nicht mehr funktioniert?

      in den Räumen der Putz von den Wänden fällt?

      der Betrieb nach brandschutzrechtlichen Bestimmungen derzeit nur mit Ausnahmegenehmigungen läuft?

 

2)   Sind dem Bezirksamt die Forderungen der GEV bekannt, wonach bis Ende August die Erledigung dringlichster Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebes, u.a. betreffend Mängel beim Brand- und Arbeitsschutz, bis Ende August gefordert wurde? Konnten die geforderten Maßnahmen realisiert werden? Wenn nein, warum nicht und bis wann ist mit der Erledigung zu rechnen?

 

3)   Fand die in den Berichten angekündigte Schulbegehung am 25.06.2018 statt, und welche Ergebnisse hatte diese?

 

4)   Ist das von den Eltern geforderteKonzept zum Funktionserhalt“ erarbeitet worden?

a) Wenn ja? Welche Bereiche der Schule werden baulich berücksichtigt?

b) Wenn nein, wann ist mit einem solchen Konzept zu rechnen?

 

5)   Ist es richtig, dass dem Schadow-Gymnasium, entsprechend dem Gebäudescan aus 2017, ein Sanierungsbedarf von 20,1 Mio. Euro taxiert wurde?

 

6)   Gilt das Schadow-Gymnasium als großer Sanierungsfall und statt des Bezirks ist die HOWOGE verantwortlich?

 

7)   Wann wird das Schadow-Gymnasium im Rahmen des Gesamtsanierungskonzeptes berücksichtigt bzw. wann werden die Sanierungen beginnen? Wie beurteilt das Bezirksamt die Sorge, dass die Sanierung des Gebäudes durch die HOWOGE für das Schadow-Gymnasium bedeuten würde, dass diese frühestens 2022 oder später erfolgen wird?

 

8)   Trifft es zu, dass eine Voraussetzung für die Sanierung des Gebäudes der Abschluss eines Mietvertrages zwischen Bezirk und HOWOGE ist?

a) Wie sind die jetzigen Eigentumgsverhältnisse?

b) Wie hoch wäre voraussichtlich die Miete?

c) Wie lang wäre voraussichtlich die Laufzeit des Mietvertrages?

 

9)   Laut Senatsbeschluss vom 4. September 2018 zum Investitionsprogramm 2018-2022 Berliner Schulbauoffensive (BSO) sind die Kosten für die Sanierung des Schadow-Gymnasiums mit 40,7 Mio. Euro angegeben. Welche Erklärung hat das Bezirksamt für die Verdoppelung des geschätzten Sanierungsaufwands?

 

10)    Mit welchem Aufwand zur Durchführung notwendigster Instandhaltungsmaßnahmen bis zum geplanten Beginn der Sanierung durch die HOWOGE im Jahr 2022 oder später rechnet das Bezirksamt?

 

11)    Besteht die Gefahr, dass der Zustand des Gebäudes sich vor 2022 so verschlechtern wird, dass der Schulbetrieb ganz oder teilweise eingestellt oder ausgelagert werden muss? Hat das Bezirksamt hierfür einen Notfallplan?

 

12)    Ist bei der jetzigen Kostenschätzung von 40,7 Mio. Euro ein vollständiger Abriss und Neubau möglicherweise wirtschaftlicher? Legt es der Senat möglicherweise genau darauf an, wenn er die Sanierung auf 2022 oder später verschiebt?

 
 

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