Drucksache - 0972/V
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Aufstellung des B-Planverfahrens mit dem oder den Eigentümern/Entwicklern/Investoren auf dem Gebiet des B-Plans 6-40 VE fünf Trägerwohnungen fest zu verankern.
Begründung:
In Zehlendorf wird auf einer größeren Fläche Wohnraum geschaffen. Gleichzeitig fehlt es an jeder Menge Trägerwohnungen auch in diesem Ortsteil. Diese Chance, ein kleines Kontingent an Trägerwohnungen festzulegen, ist zu nutzen. Die Fläche war ursprünglich einmal für ein Schwimmbad für alle Bevölkerungsgruppen vorgesehen. Es ist nun ein Gebot der Fairness, wenn der Wohnraum ebenfalls allen Bevölkerungsgruppen offenstehen könnte. Die Festlegung der Anzahl an Sozialwohnungen nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung alleine reicht nicht, da der Druck und der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum so immens groß ist, dass gerade diejenigen Personen, die mit am meisten Schutz bedürfen, eher alleine nicht zum Zuge kommen würden.
Der Antrag wurde am 06.11.2018 in der 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Aufstellung des B-Planverfahrens mit dem oder den Eigentümern/Entwicklern/Investoren auf dem Gebiet des B-Plans 6-40 VE bis zu 7 Trägerwohnungen im Anteil des sozialen Wohnungsbaus fest zu verankern.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 17 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
In der 49. Sitzung des Ältestenrats am 13.11.2018 ist die GRÜNE-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 12.12.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Aufstellung des B-Planverfahrens mit dem oder den Eigentümern/Entwicklern/Investoren auf dem Gebiet des B-Plans 6-40 VE bis zu 7 Trägerwohnungen im Anteil des sozialen Wohnungsbaus fest zu verankern.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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