Drucksache - 0954/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, dort, wo Arbeitsbekleidung gestellt wird, darauf zu achten, dass deren Produktion sozialen Mindeststandards (u. a. Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, Verbot von Kinderarbeit, Zahlung existenzsichernder Löhne, Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen) sowie ökologischen Mindeststandards (u. a. Verbot gefährlicher Chemikalien, Reduktion des CO2-Austoßes und Wasserverbrauchs) genügt.
Begründung:
Andere Städte, wie beispielsweise Bonn, Bremen, Dortmund, Nürnberg, Münster und Würzburg kaufen bereits faire Dienstbekleidung. Jetzt, wo Steglitz-Zehlendorf Fairtrade-Bezirk ist, sollten auch öffentliche Anschaffungen konsequent einer am internationalen Menschenwohl ausgerichteten Logik folgen und so ein positiver Druck auf Arbeitsbedingungen in der Lieferkette von Konsumgütern aufgebaut werden. Die Stadt Dortmund hat zur fairen Beschaffung einen Praxisleitfaden herausgeben, der dem Bezirksamt viel Recherchearbeit ersparen kann.
Der Antrag wurde am 04.10.2018 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.
Dr. Bone-Winkel Stellv. Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 23. Sitzung am 17.10.2018 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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