Drucksache - 0941/V  

 
 
Betreff: Gutachten für die Entwicklung des Ortskerns Zehlendorf auf Umwegen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV ZiffelsBV Ziffels
Verfasser:Ziffels 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 18.06.2018
Schriftliche Beantwortung vom 26.06.2018

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Wurde für die jüngst im Umweltausschuss vorgestellten Überlegungen zur Umgestaltung des Ortskerns Zehlendorf ein Gutachter beauftragt?

 

2)   Wenn ja, wie viel wurde für das Gutachten ausgegeben und aus welchem Haushaltstitel wurde die Summe bezahlt?

 

3)   Sieht das Bezirksamt keinen Widerspruch darin, dass die BVV in ihrer 10. Sitzung am 21.06.2017 den SPD-FDP-Antrag zur Entwicklung des Ortskerns Zehlendorf, Planungsleistungen im Haushalt einzustellen, mehrheitlich abgelehnt hat?

 

4)   Wenn kein Gutachter beauftragt wurde, welche anderen Aufgaben konnten nicht erledigt werden wegen der für die Überlegungen benötigten „Manpower“?

 

 

 

Rainer Ziffels

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

 

1)   Wurde für die jüngst im Umweltausschuss vorgestellten Überlegungen zur Umgestaltung des Ortskerns Zehlendorf ein Gutachter beauftragt?

Ja, es wurde ein Gutachten beauftragt.

 

2)   Wenn ja, wie viel wurde für das Gutachten ausgegeben und aus welchem Haushaltstitel wurde die Summe bezahlt?

Das Gutachten kostet 25.000 Euro und wird aus dem sogenannten Berliner Plätzeprogramm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung finanziert, sodass der Bezirk keine Kosten tragen muss.

 

3)   Sieht das Bezirksamt keinen Widerspruch darin, dass die BVV in ihrer 10. Sitzung am 21.06.2017 den SPD-FDP-Antrag zur Entwicklung des Ortskerns Zehlendorf, Planungsleistungen im Haushalt einzustellen, mehrheitlich abgelehnt hat?

Nein.

 

4)   Wenn kein Gutachter beauftragt wurde, welche anderen Aufgaben konnten nicht erledigt werden wegen der für die Überlegungen benötigten „Manpower“?

Entfällt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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