Die BVV möge beschließen:
Entgegen den Planungen des Jugendamtes wird das Betriebskonzept des Jugendfreizeithauses Schottenburg nicht verändert.
- Insbesondere bleibt es im bisherigen Umfang und im bisherigen Nutzungsanteil des Hauses und bei der Musikgruppenarbeit nach Gerhard Boss, wie seit über 30 Jahren.
- Insbesondere wird dem bisherigen Leiter der Einrichtung die Fortführung der Musikgruppenarbeit nach dessen Ruhestandseintritt ermöglicht.
- Insbesondere wird nur ein Leiter der Einrichtung berufen, der geeignet ist, diese Musikgruppenarbeit ebenfalls durchzuführen und dieser auch positiv gegenübersteht.
- Insbesondere wird kein anderer Schwerpunkt gesetzt.
- Die Leistungsverträge werden fürderhin bis zum 31.03. abgeschlossen.
- Der Mitarbeiter des Vereins darf Fahrten der Einrichtung ebenfalls nach Fachleistungsstunden abrechnen und nicht über einen Honorarvertrag.
- Insbesondere wird das Jugendamt auf Erschwernisse der Arbeit des Vereins fürderhin verzichten.
- Insbesondere werden die Honorarmittel nicht weiter gekürzt.
- Nach dem Renteneintrittsalter des Leiters werden die Honorarmittel für die Musikgruppenarbeit, für das Café, für den Betrieb und die Kassenführung an den Verein übertragen (freie Träger dazu).
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Der Antrag wurde am 26.02.2019 in der 18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Serowy
Ausschussvorsitzender