Drucksache - 0919/V  

 
 
Betreff: Fortführung der Arbeit in der Schottenburg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Lücke
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Empfehlung
26.06.2018 
12. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
28.08.2018 
13. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
25.09.2018 
14. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
23.10.2018 
15. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
20.11.2018 
16. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
22.01.2019 
17. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
26.02.2019 
18. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 13.06.2018
Zurückziehung vom 26.02.2019

Die BVV möge beschließen:

 

Entgegen den Planungen des Jugendamtes wird das Betriebskonzept des Jugendfreizeithauses Schottenburg nicht verändert.

 

  • Insbesondere bleibt es im bisherigen Umfang und im bisherigen Nutzungsanteil des Hauses und bei der Musikgruppenarbeit nach Gerhard Boss, wie seit über 30 Jahren.
  • Insbesondere wird dem bisherigen Leiter der Einrichtung die Fortführung der Musikgruppenarbeit nach dessen Ruhestandseintritt ermöglicht.
  • Insbesondere wird nur ein Leiter der Einrichtung berufen, der geeignet ist, diese Musikgruppenarbeit ebenfalls durchzuführen und dieser auch positiv gegenübersteht.
  • Insbesondere wird kein anderer Schwerpunkt gesetzt.
  • Die Leistungsverträge werden fürderhin bis zum 31.03. abgeschlossen.
  • Der Mitarbeiter des Vereins darf Fahrten der Einrichtung ebenfalls nach Fachleistungsstunden abrechnen und nicht über einen Honorarvertrag.
  • Insbesondere wird das Jugendamt auf Erschwernisse der Arbeit des Vereins fürderhin verzichten.
  • Insbesondere werden die Honorarmittel nicht weiter gekürzt.
  • Nach dem Renteneintrittsalter des Leiters werden die Honorarmittel für die Musikgruppenarbeit, für das Café, für den Betrieb und die Kassenführung an den Verein übertragen (freie Träger dazu).

 

Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

 

 

Der Antrag wurde am 26.02.2019 in der 18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.

 

 

Serowy

Ausschussvorsitzender

 
 

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