Drucksache - 0906/V  

 
 
Betreff: War das Verkehrschaos am Pfingstwochenende wirklich notwendig?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GrunerBV Gruner
Verfasser:Gruner 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 12.06.2018
Schriftliche Beantwortung vom 28.06.2018

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Wie weit war das Bezirksamt in die Planungen zur Baustelleneinrichtung am Steglitzer Kreisel (mit halbseitiger Sperrung der Schloßstraße) und in die Planungen der S-Bahn zur Streckensperrung der S1 vom 18. Mai bis zum 24. Mai eingebunden?

 

2)   Ab wann war die Terminüberschneidung der beiden Maßnahmen absehbar? Wäre es für die S-Bahn auch möglich gewesen, die Maßnahmen nur am Wochenende oder in den Ferien vorzunehmen?

 

3)   Hatte das Bezirksamt gegenüber der S-Bahn die Möglichkeit, Einfluss auf die Linienführung der SEV-Busse zu nehmen? War die halbseitige Sperrung der Schloßstraße Gegenstand gemeinsamer Gespräche?

 

4)   lt das Bezirksamt eine Reisezeit von einer Stunde vom Rathaus Zehlendorf zum Rathaus Steglitz (selbst erlebt am 18. Mai, 7:30-8:30 Uhr) im Berufsverkehr für vertretbar? Wird sich das Bezirksamt bei künftigen Planungen für eine bessere Koordinierung der Maßnahmen einsetzen, auch wenn diese nicht durch den Bezirk durchgeführt werden?

 

 

 

Mathias Gruner

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die o.g. Kleine Anfrage wird für das Bezirksamt schriftlich wie folgt beantwortet:

 

1)   Wie weit war das Bezirksamt in die Planungen zur Baustelleneinrichtung am Steglitzer Kreisel (mit halbseitiger Sperrung der Schloßstraße) und in die Planungen der S-Bahn zur Streckensperrung der S1 vom 18. Mai bis zum 24. Mai eingebunden?

Dazu teilt die Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau mit:

Der Fachbereich Tiefbau als Straßenbaubehörde wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (hier: VLB) an der Anordnung von Baustellen gemäß § 45 StVO beteiligt, so auch an der Anordnung der Baustelle zum Umbau des Steglitzer Kreisels.

Ebenso wird in der Regel der Fachbereich Tiefbau als Straßenbaubehörde von der zusndigen Straßenverkehrsbehörde (hier: VLB) an der Anordnung von Bushaltestellen für einen Schienenersatzverkehr mit Bussen angehört.

Aufgabe der Straßenbaubehörde in diesen Fällen ist es, zu prüfen, ob straßenaufsichtliche oder straßenbautechnische Belange der geplanten Anordnung entgegenstehen bzw. welche Nebenbestimmungen in die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde mit aufgenommen werden sollen.

Die Aufgabe, Baustellen im übergeordneten Straßennetz zu koordinieren, obliegt der VLB.“

 

2)   Ab wann war die Terminüberschneidung der beiden Maßnahmen absehbar? Wäre es für die S-Bahn auch möglich gewesen, die Maßnahmen nur am Wochenende oder in den Ferien vorzunehmen?

Zu dieser Frage hat der Geschäftsführer der S-Bahn Berlin GmbH Folgendes mitgeteilt:

Die Baumnahmen plant die DB Netz AG. Diese hatte die Sperrung auf der Linie S1 im Abschnitt Wannsee Anhalter Bahnhof ursprünglich für den Zeitraum Freitag, 18.05. bis Dienstag, 22.05. Betriebsbeginn geplant, so dass kein Berufsverkehr davon betroffen sein sollte.

Erst am Montag, den 14.05. wurden wir seitens der DB Netz AG informiert, dass sich die Sperrung zunächst um einen Tag verlängert. Am Dienstag wurde uns das finale Ende zum Donnerstag, 24.05. Betriebsbeginn mitgeteilt.

Den Schienenersatzverkehr (SEV) planen wir als Eisenbahnverkehrsunternehmen. Wir haben damit sehr frühzeitig begonnen, haben aber bis zuletzt nicht erfahren, dass es im Bereich Steglitzer Kreisel eine parallel stattfindende Baumaßnahme gibt. Im Vorfeld der Maßnahme wurde die geplante SEV-Strecke sogar abgefahren, um Einschränkungen und Engpässe zu identifizieren, Alternativrouten zu finden und um daraufhin entsprechende Halteverbote bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) zu beantragen. Dies geschah etwa einen Monat vor Beginn der Maßnahme Ende April. Zu diesem Zeitpunkt bestand noch keine Einschränkung im Bereich Steglitzer Kreisel. Die Verkehrslenkung Berlin hat uns auch keinerlei Hinweis gegeben, dass es zeitlich parallel stattfindende Bauarbeiten auf der Schloßstraße gibt. Erst einen Tag vor dem Beginn der S-Bahn-Sperrung haben wir festgestellt, dass im Bereich Steglitzer Kreisel eine Baustelle eingerichtet wurde. Daraufhin stimmten wir mit dem beauftragten Busunternehmen umgehend ab, dass bei zu großem Verkehrsaufkommen der sich durch die Straßenbaumaßnahme ergebende Staubereich über die BAB 103 umfahren werden sollte.“

Wenn man das zusammenfassen will, kann man zur Antwort der S-Bahn wohl sagen, dass die Koordinierung beider Baumaßnahmen verbesserungsfähig gewesen ist.

 

3)   Hatte das Bezirksamt gegenüber der S-Bahn die Möglichkeit, Einfluss auf die Linienführung der SEV-Busse zu nehmen? War die halbseitige Sperrung der Schloßstraße Gegenstand gemeinsamer Gespräche?

Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

 

4)   lt das Bezirksamt eine Reisezeit von einer Stunde vom Rathaus Zehlendorf zum Rathaus Steglitz (selbst erlebt am 18. Mai, 7:30-8:30 Uhr) im Berufsverkehr für vertretbar? Wird sich das Bezirksamt bei künftigen Planungen für eine bessere Koordinierung der Maßnahmen einsetzen, auch wenn diese nicht durch den Bezirk durchgeführt werden?

Das Bezirksamt hält die genannte Reisezeit für unzumutbar. Der Routenplaner der BVG gibt für den Bus M48 freitags um 7:30 Uhr eine Fahrzeit von 15 Minuten von Zehlendorf Eiche bis Rathaus Steglitz an. Es ist aber zu vermuten, dass der Bus M48 an dem von Ihnen genannten Morgen im gleichen Stau stand, wie der SEV für die S1.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Michael Karnetzki

Bezirksstadtrat

 
 

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