Drucksache - 0875/V  

 
 
Betreff: Sanierung und Neubau Rathaus Zehlendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV BreidenbachBV Breidenbach
Verfasser:Breidenbach 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.05.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz­Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 14.05.2018
Schriftliche Beantwortung vom 22.05.2018

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Welche neuen Erkenntnisse zur Bausubstanz und zum Sanierungsbedarf der Bauteile B bis E des Rathauses hat die Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Neubau des Rathauses Zehlendorf gegenüber den umfangreichen Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Projekt SARAZENU erbracht und wie sehen diese aus?

 

2)   Welche Kosten kommen auf den Bezirk bei den untersuchten Varianten zu?

 

3)   Wann und mit welchen Maßnahmen beginnt die Sanierung des Altbaus?

 

4)   Sind mit diesen Maßnahmen Einschränkungen für das Bürgeramt und die Arbeit der BVV verbunden und wenn ja, ist schon abschätzbar, wie diese aussehen werden?

 

 

Rolf Breidenbach

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

da diese Kleine Anfrage in der BVV am 16.05.2018 wegen des Zeitablaufs nicht erledigt werden konnte, beantworte ich sie hiermit schriftlich:

 

1)   Welche neuen Erkenntnisse zur Bausubstanz und zum Sanierungsbedarf der Bauteile B bis E des Rathauses hat die Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Neubau des Rathauses Zehlendorf gegenüber den umfangreichen Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Projekt SARAZENU erbracht und wie sehen diese aus?

Zwischen der hinter dem Projekt SARAZENU stehenden Idee der Sanierung des Rathauses auf Nullenergie und der jetzt durchgeführten Machbarkeitsstudie besteht ein grundlegender Unterschied:

Grundlegender Unterschied der aktuellen Machbarkeitsstudie mit Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß ABau und LHO im Vergleich zum Projekt SARAZENU ist, dass hier zunächst ABau - konform der zukünftige Bedarf des Bezirksamtes am Standort als Grundlage betrachtet wurde. Dies erfolgte über Workshops und Abfragen zu Organisationsstrategien hinsichtlich der zukünftigen Funktionen sowie einer nachhaltigen und zeitgemäßen Unterbringung der Mitarbeiter am Standort.

Im Gegensatz zu dem Projekt SARAZENU wurden weiterhin in der Machbarkeitsstudie für die Bauteile B-E drei Varianten hinsichtlich Ihrer Wirtschaftlichkeit, Realisierbarkeit und Terminplanung auf der Grundlage von Kennwerten untersucht und gegenübergestellt, um eine Entscheidungsgrundlage für eine weitergehende Planung zu erhalten:

  1.      Abriss und Neubau Bauteil B-E
  2.      Teilsanierung - Sanierung Bauteil D, Abriss und Neubau Bauteile B, C, E,

sowie

  1.      Komplettsanierung im Sinne von vollständiger Kernsanierung.

 

Eine Kernsanierung ist notwendig, da Einzelsanierungsmaßnahmen, dies war auch eine Erkenntnis aus SARAZENU, nicht zu einem nachhaltigen auf Dauer angelegten Erfolg führen können.

Es wurde jeweils ein Grobkonzept erstellt, ohne konkrete Festlegung der konkreten Maßnahmen unter Berücksichtigung der zulässigen Baumassen auf dem Grundstück.

Berücksichtigt wurden aber insbesondere die Möglichkeiten zur Schaffung von zusätzlichem Büroraum.

Weiterhin wurde die Wirtschaftlichkeit der drei Maßnahmen auch bezogen auf die Gesamtkosten (Lebenszykluskosten) für einen Betrieb für die Dauer von 30 Jahren ermittelt, die eventuellen Kosten für Fremdanmietung von Büroräumen wurden berücksichtigt.

 

2)   Welche Kosten kommen auf den Bezirk bei den untersuchten Varianten zu ?

Der jetzt folgende Schritt ist eine vertiefte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.

Es ist zwischen Herstellungskosten und Kosten bezogen auf den gesamten Lebenszyklus zu unterscheiden. Bei einer Gesamtsanierung sind die Herstellungskosten aufgrund der geringeren Fläche zwar entsprechend niedriger, dafür kann keine Flächenoptimierung erfolgen und es können höchstens 510 Mitarbeiter am Standort untergebracht werden. Der zusätzliche Bedarf ist über Mietobjekte zu decken. Bei Neubauten (Alternative A oder B) besteht die Möglichkeit bis zu 300 Mitarbeiter mehr unterzubringen.

Weiterhin sind die Betriebskosten auf lange Sicht deutlich höher, da ein Neubau energetisch besser zu optimieren ist.

Die vertiefte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird durch das Bezirksamt durchgeführt. Wir gehen davon aus, dass die Ergebnisse nach der Sommerpause vorliegen werden. Dann wird die Machbarkeitsstudie den Gremien der BVV vorgestellt werden.

Die genauen Kosten können erst im Rahmen der Erstellung einer VPU im Anschluss an ein Wettbewerbsverfahren ermittelt werden.

 

3)   Wann und mit welchen Maßnahmen beginnt die Sanierung des Altbaus?

Auch die Sanierung des denkmalgeschützten Altbaus ist eine finanzielle und planerische Großmaßnahme, welche nur über gezielte Investitionsmittel erfolgen kann. Da der Bauteil A unter Denkmalschutz steht, kann hier nur eine Sanierung erfolgen.

Die Sanierungsarbeiten hinsichtlich der Sanierung der gesamten Haustechnik sowie der Innenräume werden zunächst planerisch erfasst, als Grundlage einer Kostenschätzung. Wir gehen hier für eine umfassende Sanierung von einem Finanzbedarf in Höhe von bis zu 15 Millionen Euro aus.

Diese Maßnahme hat dann den üblichen Regeln der Europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen, Erstellung einer VPU etc. zu folgen. Daher ist es nicht möglich, bereits jetzt einen Zeitpunkt für den Beginn dieser Maßnahmen zu benennen.

In diesem Jahr erfolgt aber zunächst die Sanierung der Fassade zur Kirchstraße, Abdichtung des Kellergeschosses, Außenputz und Überarbeitung Fenster zur Kirchstraße aus den Mitteln der Bauunterhaltung. Wir haben hier in 2018 eine Summe von rd. 500 T € vorgesehen.

 

4)   Sind mit diesen Maßnahmen Einschränkungen für das Bürgeramt und die Arbeit der BVV verbunden und wenn ja, ist schon abschätzbar, wie diese aussehen werden?

Durch die diesjährigen Maßnahmen entstehen bis auf die Gerüststellung und ggf. Folien an den Fenstern keine Einschränkungen für BVV und Bürgeramt.

Die Einschränkungen aus der Gesamtsanierung werden im Rahmen der Planung untersucht und dann entsprechend kommuniziert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maren Schellenberg

Stadträtin für Immobilien, Umwelt und Tiefbau

 
 

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