Drucksache - 0852/V
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Die BVV möge beschließen:
Keine Vergabeentscheidung im Jugendamt ohne vorausgegangene Beteiligung des Jugendhilfeausschusses!
Begründung:
Nach der Rechtslage hat der JHA als Teil des Jugendamts ein Mitbestimmungsrecht bei allen wesentlichen Entscheidungen, dazu gehören im Rahmen der Grundsatzkompetenz selbstverständlich alle finanziellen und inhaltlichen Entscheidungen! Es gilt:
Der Antrag wurde am 22.01.2019 in der 17. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und von den Antrag stellenden Fraktionen zurückgezogen.
Serowy Ausschussvorsitzender
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