Drucksache - 0839/V
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in einem städtebaulichen Vertrag mit dem oder den Eigentümern/Entwicklern/Investoren auf dem Gebiet des B-Plans 6-30 eine Zahl von 150 Wohnungen für gemeinnützige Träger fest zu verankern.
Begründung:
Das bezirkliche Wohnraumbündnis ist noch nicht neu eingerichtet. Bis es voll etabliert ist und eine Wirkung entfalten kann, wird es leider wohl noch dauern. In Lichterfelde-Süd wird ein ganz neues Quartier entstehen, eine vergleichbare Anzahl an neu zu schaffendem Wohnraum wird es in dieser Dimension im Bezirk auf lange Sicht nicht geben. Es wäre fatal, wenn diese Chance nicht für ein festes Kontingent an Trägerwohnungen genutzt werden würde. Die Festlegung der Anzahl an Sozialwohnungen nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung alleine reicht nicht, da der Druck und der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum so immens groß ist, dass gerade diejenigen Personen, die mit am meisten Schutz brauchen, eher alleine nicht zum Zuge kommen würden.
Der Antrag wurde am 11.09.2018 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss stellt fest, dass der Antrag erledigt ist und zurückgezogen wird.
Hippe Ausschussvorsitzender
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