Drucksache - 0744/V  

 
 
Betreff: Wahl von sieben Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Tiergarten für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Status:öffentlichAktenzeichen:378/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 13.03.2018
Beschluss vom 21.03.2018

1. Gegenstand der Vorlage:

Wahl von sieben Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Tiergarten für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

 

 

2. Berichterstatterin:

Bezirksstadtrat Herr Karnetzki

 

 

3. Beschlussentwurf:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, folgende sieben Personen als Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Tiergarten für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zu benennen:

 

 

 

1)

Fröhlich, Ralf

 

 

2)

Kirsch, Bettina

 

 

3)

Gaedicke, Michael

 

 

4)

cke, Bernhard

 

 

5)

lsch, Juliana

 

 

6)

Gollombeck, Sabine

 

 

7)

Rolle, Lars

 

 

4. Begründung:

 

Die für die nächsten fünf Geschäftsjahre (2019 bis 2023) erforderliche Zahl von Schöffinnen und Schöffen wird gemäß den §§ 40 Abs. 1 und 42 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) durch einen Ausschuss gewählt. Dieser besteht nach § 40 Abs. 2 und 3 GVG aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer. Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes von der Bezirksverordnetenversammlung des entsprechenden Verwaltungsbezirkes mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gehlt.

 

Im Land Berlin findet die Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Tiergarten statt. Dort werden mehrere Schöffenwahlausschüsse gebildet, deren Zuständigkeiten sich nach den Grenzen der Verwaltungsbezirke richten. Mithin sind in jedem Berliner Verwaltungsbezirk sieben Vetrauenspersonen zu wählen.

 

5. Rechtsgrundlagen:

 

§ 40 in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.05.1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert d. Gesetz vom 30.10.2017 (BGBl. I S. 3618).

 

 

 

Richter-KotowskiKarnetzki

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 

Die BVV hat in ihrer 18. Sitzung am 21.03.2018 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, folgende sieben Personen als Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Tiergarten für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zu benennen:

 

1)   Fröhlich, Ralf

 

2)   Kirsch, Bettina

 

3)   Gaedicke, Michael

 

4)   cke, Bernhard

 

5)   lsch, Juliana

 

6)   Gollombeck, Sabine

 

7)   Rolle, Lars

 

 

Kromm

Stellv. Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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