Drucksache - 0730/V  

 
 
Betreff: Änderung des § 38 der GO (Abgabe von Erklärungen) der BVV Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:617/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Semler, Buchta 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
12.09.2018    7. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
07.11.2018    8. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
12.12.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 12.03.2018
BE GO vom 07.11.2018
Beschluss vom 12.12.2018

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

In § 38 der GO wird hinter dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

"Eine Erklärung ist eine Äerung, die einen sachlichen Zusammenhang mit der Arbeit der BVV oder der Arbeit als Bezirksverordnete/r aufweist (z. B. Äerungen über das Verfahren in der BVV oder das Verhalten ihrer Mitglieder)."

 

Begründung:

 

§ 38 der GO enthält derzeit noch folgende Fassung, die durch den o.a. Text als Zusatz nach dem ersten Satz ergänzt werden:

Abgabe von Erklärungen zu einer sachlichen oder persönlichen Erklärung, die nicht im Zusammenhang mit der Beratung der laufenden Sitzung steht, kann der Vorsteher vor Eintritt in die Tagesordnung das Wort erteilen. Eine Erklärung ist eine Äerung, die einen sachlichen Zusammenhang mit der Arbeit der BVV oder der Arbeit als Bezirksverordnete/r aufweist (z. B. Äerungen über das Verfahren in der BVV oder das Verhalten ihrer Mitglieder)“.

 

Die Erklärung ist ihm mindestens drei Stunden vor Sitzungsbeginn schriftlich vorzulegen. Die Dauer der Erklärung darf drei Minuten nicht übersteigen, § 40 Abs. 3 gilt entsprechend.

 

Wir wollen verhindern, dass die Möglichkeit zur Abgabe von mündlichen Erklärungen, nicht zu allgemeinpolitischen Meinungsbekundungen benutzt wird. Damit wird die Sitzungszeit der Bezirksverordneten beansprucht und eine positive Auswirkung auf die Arbeit der BVV ist damit nicht verbunden. Daher muss ein sachlicher Bezug im Zusammenhang mit der Arbeit der BVV bestehen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. März 2018

 

 

r die SPD-Fraktion

 

 

SemlerBuchta

 

 

Der Antrag wurde am 07.11.2018 in der 8. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.

 

 

Gruner

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 12.12.2018 beschlossen: 

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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