Drucksache - 0671/V  

 
 
Betreff: Wenn es zum Schlimmsten gekommen ist – Todesanzeigen im Bürgeramt Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV UhdeBV Uhde
Verfasser:Uhde 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.01.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 15.01.2018
Schriftliche Beantwortung vom 22.01.2018

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Kann das Bürgeramt Steglitz-Zehlendorf aktuell sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen können, einen Todesfall innerhalb von drei Werktagen beim Amt anzuzeigen?

 

2)    

a)   Warum ist eine Online-Terminfindung nicht möglich, obwohl dies auf der entsprechenden Unterseite des Bezirks angedeutet wird?

 

b)   Warum ist diese Tatsache nicht unmittelbar auf der entsprechenden Website deutlich gemacht, so dass sich Nutzerinnen und Nutzer erst auf die Seite des Senats durchklicken müssen, um dies festzustellen?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 15.01.2018

 

 

 

Lukas Uhde

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

die o.g. Kleine Anfrage wird für das Bezirksamt schriftlich wie folgt beantwortet:

1) Kann das Bürgeramt Steglitz-Zehlendorf aktuell sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen können, einen Todesfall innerhalb von drei Werktagen beim Amt anzuzeigen?

Da die Sterbefallbearbeitung in einer Hand erfolgt, ist für die Bearbeitung von Todesfällen nur das Standesamt, nicht das Bürgeramt zuständig.

Das Standesamt Steglitz-Zehlendorf stellt ausnahmslos sicher, dass die Anzeige eines Todesfalls innerhalb von drei Werktagen möglich ist. Die Anzeigepflichtigen (Kliniken, Seniorenheime, Bestatter) zeigen Sterbefälle im Regelfall schriftlich oder durch Fax an. Die Anzeige eines Sterbefalls darf nicht verwechselt werden mit der Ausstellung einer Bestattungsgenehmigung oder einer Sterbeurkunde. Letzteres erfordert gegenwärtig einen Bearbeitungszeitraum von wenigen Tagen bis zu drei Wochen.

 

2a) Warum ist eine Online-Terminfindung nicht möglich, obwohl dies auf der entsprechenden Unterseite des Bezirks angedeutet wird?

Die online-Terminbuchung für eine Sterbefallbearbeitung wäre nicht sinnvoll, da die einschlägigen Leistungen kurzfristig erfolgen müssen, wegen der unvorhersehbaren Schwankungen in der Zahl der anwesenden Dienstkräfte aber nur so wenige Buchungsmöglichkeiten freigeschaltet werden könnten, dass unangemessen lange Zeiträume zwischen Buchung und Termin entstünden.

Die Formulierung "...Öffnungszeiten, telefonische Erreichbarkeit und Terminbuchung" auf der zitierten Standesamtsseite ist insoweit tatsächlich irreführend. Der Zusatz "...und Terminbuchung" wird deshalb von der Unterseite entfernt.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

 

2b) Warum ist diese Tatsache nicht unmittelbar auf der entsprechenden Website deutlich gemacht, so dass sich Nutzerinnen und Nutzer erst auf die Seite des Senats durchklicken müssen, um dies festzustellen?

Wenn der Link auf der Unterseite des Standesamtes entfernt ist, muss kein Hinweis mehr darauf erfolgen, dass Terminbuchungen für das Sterberegister nicht sinnvoll und auch nicht möglich sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Michael Karnetzki

Bezirksstadtrat

 

 
 

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