Drucksache - 0606/V  

 
 
Betreff: Milieuschutz in Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:337/V
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürgerinnen und BürgerBürgerinnen und Bürger
Verfasser:Bürgerinnen und Bürger 
Drucksache-Art:EinwohnerantragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
09.01.2018 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.01.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Einwohnerantrag vom 15.11.2017
BE StaplWi vom 09.01.2018
Beschluss vom 17.01.2018
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.10.2020

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf wird ersucht, für folgende drei Wohngebiete schnellstmöglich mit finanzieller Unterstützung des Senats als Pilotprojekt „vertiefende Voruntersuchungen/vertiefte Untersuchungen zur Ausweisung als Erhaltungsgebiete“ vorzunehmen:

 

  1. Zehlendorf Nord: Argentinische Allee 91-125 (Südseite); Argentinische Allee 90-120 (Nordseite); Onkel-Tom-Straße 100-130 (gerade); Eschershauser Weg 1-13 (ungerade) und 13 A-G, sowie 29 M und Siebenendenweg 44,46

 

  1. dende: Liebenowzeile, Borstellstraße, Denkstraße, Stephanstraße, Benzmannstraße und Steglitzer Damm

 

  1. Gebiet Lankwitz Kirche, entsprechend dem PLR 06020303 des Grobscreenings.

 

Begründung:

 

  • Da das nicht aussagekräftige Grobscreening von 2015 (u. a. veraltetes Datenmaterial) nicht zu weiterem Handeln geführt hat, sehen wir uns veranlasst, hier noch einmal in einem Pilotprojekt feststellen zu lassen, ob das Fazit wirklich zutrifft, dass augenblicklich kein Bedarf an weiteren Untersuchungen besteht.

 

  • Das Feinscreening soll dazu beitragen, noch vorhandenen bezahlbaren Wohnraum für geringere Einkommen, insbesondere Alleinerziehende, SGB II und XII Empfänger*innen und Rentner*innen festzustellen und zu erhalten. Es dient zugleich stadtplanerisch der Abwehr negativer Folgen für andere Stadtquartiere durch Abwanderungsbewegungen, die dann dort wiederum Verdrängung (noch schwächerer Schichten) zur Folge haben.

 

  • Dabei ist es wichtig, die kiezspezifisch gewachsene Sozialstruktur zu berücksichtigen und nicht pauschal stadtweit die gleichen Kriterien zu Grunde zu legen, (z. B. hier Altersstruktur der Gebiete).

 

  • Insbesondere die börsennotierte „Deutsche Wohnen“ sorgt in ihrem umfangreichen Wohnungsbestand von ca. 11.000 WE in S/Z mit Modernisierungen und wo immer es möglich ist durch Zusammenlegungen von Wohnungen für die Verknappung von bezahlbaren kleinen Wohnungen. Das Argument, damit Raum für junge Familien zu schaffen, ist unzutreffend, da diese kaum die hohen Mieten zahlen können. Die Mieter, die aus finanziellen Gründen zum Auszug gezwungen sind, vergrößern noch die große Zahl der Wohnungssuchenden.

 

 

 

Vertrauenspersonen der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Einwohnerantrags:

 

Barbara Boroviczény  Britta Schwarz-Krause Heidemarie Karstädt

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 15.11.2017

 

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

Der Antrag wurde am 09.01.2017 in der 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf wird ersucht, für folgende drei Wohngebiete schnellstmöglich mit finanzieller Unterstützung des Senats als Pilotprojekt „vertiefende Voruntersuchungen/vertiefte Untersuchungen zur Ausweisung als Erhaltungsgebiete“ vorzunehmen:

 

  1. Zehlendorf Nord: Argentinische Allee 91-125 (Südseite); Argentinische Allee 90-120 (Nordseite); Onkel-Tom-Straße 100-130 (gerade); Eschershauser Weg 1-13 (ungerade) und 13 A-G, sowie 29 M und Siebenendenweg 44,46

 

  1. dende: Liebenowzeile, Borstellstraße, Denkstraße, Stephanstraße, Benzmannstraße und Steglitzer Damm

 

  1. Gebiet Lankwitz Kirche, entsprechend dem PLR 06020303 des Grobscreenings

 

soweit nicht der Bezirk, sondern Dritte, z.B. das Land Berlin, die Kosten für alle Untersuchungen und alle weiteren Folgen übernehmen.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 16 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 16. Sitzung am 17.01.2018 beschlossen:  

 

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf wird ersucht, für folgende drei Wohngebiete schnellstmöglich mit finanzieller Unterstützung des Senats als Pilotprojekt „vertiefende Voruntersuchungen/vertiefte Untersuchungen zur Ausweisung als Erhaltungsgebiete“ vorzunehmen:

 

  1. Zehlendorf Nord: Argentinische Allee 91-125 (Südseite); Argentinische Allee 90-120 (Nordseite); Onkel-Tom-Straße 100-130 (gerade); Eschershauser Weg 1-13 (ungerade) und 13 A-G, sowie 29 M und Siebenendenweg 44,46

 

  1. dende: Liebenowzeile, Borstellstraße, Denkstraße, Stephanstraße, Benzmannstraße und Steglitzer Damm

 

  1. Gebiet Lankwitz Kirche, entsprechend dem PLR 06020303 des Grobscreenings

 

soweit nicht der Bezirk, sondern Dritte, z.B. das Land Berlin, die Kosten für alle Untersuchungen und alle weiteren Folgen übernehmen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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