Drucksache - 0560/V
Die BVV möge beschließen:
Die Geschäftsordnung wird in §40 (1) wie folgt geändert: Die Redezeit ist für jeden Gegenstand der Tagesordnung für jeden Bezirksverordneten auf 5 Minuten begrenzt. Für die Fraktionsvorsitzenden und fachpolitischen Sprecher der Fraktionen beträgt die Redezeit jeweils 10 Minuten. Die Bezirksverordnetenversammlung kann für einzelne Gegenstände der Tagesordnung die Aufhebung der Redezeitbegrenzung für ihre Mitglieder beschließen.
Begründung:
Für eine bessere Außenwahrnehmung der BVV in der Bürger*innenschaft sollte der Ablauf der Sitzungen planbarer werden. Die Bürger*innen besuchen BVV-Sitzungen in der Regel wegen konkreter Tagesordnungspunkte.
Durch eine Redezeitbegrenzung
Im Sinne des Antrages wird auch das Bezirksamt gebeten, sich kurzzufassen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07.11.2017
Für die Linksfraktion
BaderGrunerKrause
Der Antrag wurde am 14.02.2018 in der 6. Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 10 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.
Gruner Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 19. Sitzung am 18.04.2018 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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