Drucksache - 0506/V
In seiner 3. Sitzung am 04.09.2017 wurde vom Jugendhilfeausschuss folgender Antrag formuliert und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Die BVV möge beschließen:
Der Jugendhilfeausschuss Steglitz-Zehlendorf bittet das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, für das Jugendamt auskömmliche finanzielle Mittel bereit zu stellen, um den vom Bezirk geförderten Trägern der freien Jugend(sozial)arbeit nach § 11, 13(1) SGB VIII die tarifliche Anpassung der Vergütungen ihrer hierfür eingesetzten Fachkräfte ab 2018 entsprechend dem aktuellen Stand des TVL zu ermöglichen.
Begründung:
Die Träger der freien Jugendhilfe, die im Bezirk Steglitz-Zehlendorf Angebote der schulbezogenen Jugendsozialarbeit und der Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11 und 13(1) SGB VIII erbringen, sind seit Jahren unterfinanziert, weil die Weitergabe einer Tarifanpassung an sie durch das Jugendamt haushalterisch über die Zuweisungen durch die Senatsverwaltung für Finanzen nicht mitfinanziert wird. Das führt zu dem Dilemma der öffentlichen wie freien Jugendhilfe, entweder das Leistungsangebot und –spektrum einschränken oder es bei Aufrechterhaltung unterfinanzieren zu müssen. Innerhalb eines Zeitraumes von 12 Jahren hat es einmalig eine Anpassung der Personalkostensätze in den Kostenblättern in Höhe von 1,01 % gegeben (2012). Demgegenüber steht eine tarifliche Entwicklung der Entgelte um 25 % (vgl. hierzu die Tabelle der Tarifentwicklung):
Die so entstandene massive Schlechterstellung der Fachkräfte der Träger der freien Jugendhilfe kann nicht länger hingenommen werden. Benachteiligungen sind deshalb zukünftig auszugleichen. Eine tarifliche Anpassung ohne Aufstockung der hierfür erforderlichen finanziellen Mittel führt – wie schon erwähnt – zur drastischen Reduktion der Angebotsstunden der Träger der freien Jugendhilfe, was keinesfalls im Interesse der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien im Bezirk liegt, die alle berechtigt und gesetzlich verankert gerne die Jugendhilfeangebote der im Bezirk tätigen engagierten Träger der freien Jugendhilfe nutzen.
Serowy Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 13. Sitzung am 18.10.2017 beschlossen:
Der Jugendhilfeausschuss Steglitz-Zehlendorf bittet das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, für das Jugendamt auskömmliche finanzielle Mittel bereit zu stellen, um den vom Bezirk geförderten Trägern der freien Jugend(sozial)arbeit nach § 11, 13(1) SGB VIII die tarifliche Anpassung der Vergütungen ihrer hierfür eingesetzten Fachkräfte ab 2018 entsprechend dem aktuellen Stand des TVL zu ermöglichen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |