Drucksache - 0486/V  

 
 
Betreff: Leerstand in der Undinestraße 4 und der Kommandantenstraße 92 endlich beenden!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV MatzBV Matz
Verfasser:Matz 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.09.2017 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 11.09.2017
Beantwortung des Bezirksamts vom 21.09.2017

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die beiden Wohnhäuser in der

 

  • Undinestraße 4

sowie

  • Kommandantenstraße 92

 

schon seit Jahren leer stehen und z.T. zugewuchert sind?

 

2) Verfolgt das Bezirksamt auch in diesem Falle das Ziel, die Zweckentfremdung der Häuser zu beenden und eine Wohnnutzung herbeizuführen, und welche Schritte wurden bisher unternommen, um dieses Ziel zu erreichen?

 

3) Welche Maßnahmen und auf welcher Rechtsgrundlage handelnd will das Bezirksamt zukünftig unternehmen, um eine Wohnnutzung herbeizuführen?

 

4) Würde es die Bemühungen des Bezirksamtes unterstützen, wenn es in Berlin eine Regelung analog zum § 12b Hamburgisches Wohnraumsicherungsgesetz geben würde, mit der ein amtlich eingesetzter Treuhänder nicht nur Sanierungsmaßnahmen am Gebäude, sondern auch die Wohnungsvermietung durchführen könnte, bevor der Eigentümer die volle Verfügungsgewalt über das Gebäude zurückerlangt?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.09.2017

 

 

 

Martin Matz

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

die o.g. Kleine Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die beiden Wohnhäuser in der Undinestraße 4 sowie Kommandantenstraße 92 schon seit Jahren leer stehen und z.T. zugewuchert sind?

Ja, zu Adresse 1 durch einen Bürgerhinweis, zu Adresse 2 durch einen vor kurzem erfolgten Hinweis aus der BVV.

 

2)   Verfolgt das Bezirksamt auch in diesem Falle das Ziel, die Zweckentfremdung der Häuser zu beenden und eine Wohnnutzung herbeizuführen, und welche Schritte wurden bisher unternommen, um dieses Ziel zu erreichen?

Ja!

r die Anschrift Kommandantenstraße 92 liegt bereits ein Leerstandsantrag vor, dessen Genehmigung von Nachweisen über die Sanierung des Wohnraumes abhängt.

In absehbarer Zukunft ist hier also eine Nutzung zu Wohnzwecken anzunehmen, da sonst keine Investitionen in das Objekt stattfinden würden. In jedem Fall wird das gewünschte Ergebnis bis zum Ende verfolgt.

Unter der Anschrift Undinestre 4, 12203 Berlin, wurde nach einer Prüfung vor Ort festgestellt, dass die Immobilie teilweise bewohnt ist. Bei den nicht als bewohnt wahrgenommenen Wohnungen konnten umfangreiche, noch andauernde Sanie­rungsmaßnahmen festgestellt werden. Die Eigentümer werden in einem noch zu fertigenden Stellungnahmeersuchen zu einem eventuellen Leerstandsantrag beraten, wenn die Dauer der Sanierung insgesamt 12 Monate überschreiten sollte (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 ZwVbG).

 

3)   Welche Maßnahmen und auf welcher Rechtsgrundlage handelnd will das Bezirksamt zukünftig unternehmen, um eine Wohnnutzung herbeizuführen?

Nach Amtsverfahren Zweckentfremdung werden bereits Leerstandsanträge bearbeitet oder angeraten. Im weiteren Verfahren wird die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen die Eigentümer geprüft.

Diese Verfahren finden Ihre Rechtfertigung im Zweckentfremdungsverbot-Gesetz in Verbindung mit der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung.

 

4)   rde es die Bemühungen des Bezirksamtes unterstützen, wenn es in Berlin eine Regelung analog zum § 12b Hamburgisches Wohnraumsicherungsgesetz geben würde, mit der ein amtlich eingesetzter Treuhänder nicht nur Sanierungsmaßnahmen am Gebäude, sondern auch die Wohnungsvermietung durchführen könnte, bevor der Eigentümer die volle Verfügungsgewalt über das Gebäude zurückerlangt?

Hierzu wird auf die Beantwortung der gleichlautenden Frage in der Kleinen Anfrage 409/V des Fragestellers in der BVV am 19.07.2017 verwiesen, zu der der BVV ein Wortprotokoll vorliegt.

Die Frage lässt sich so, wie sie gestellt ist, nicht beantworten, da man dafür die genaue Ausgestaltung einer entsprechenden rechtlichen Regelung und die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel kennen müsste.

Das Bezirksamt begrüßt es, wenn es praktikable und rechtskonforme Instrumente geben würde, mit denen auf unwillige Eigentümer stärker Druck ausgeübt werden könnte.

Das Bezirksamt hat jedoch aufgrund der eben gemachten Ausführungen zur Zeit keine Hinweise dafür, dass solche Instrumente bei den beiden hier erfragten Wohnhäusern erforderlich sein könnten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Michael Karnetzki

Bezirksstadtrat

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen