Drucksache - 0335/V
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Ich frage das Bezirksamt:
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12.06.2017
Juliana Kölsch
Antwort des Bezirksamts:
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:
Das Bezirksamt weiß, dass weder der Andreaskirche noch der Kirche am Stölpchensee der Bau einer Rampe verwehrt wurde. Im Mai dieses Jahres war die Gemeindevertretung der Andreaskirche mit einem Architekten in der Sprechstunde der Denkmalpflege. Die Möglichkeiten einer barrierefreien Erschließung wurden erörtert, ein Antrag liegt bis heute nicht vor. Für die Kirche am Stölpchensee sind keine Anfragen oder Anträge bekannt.
Das Denkmalschutzgesetz verlangt in § 11 Abs. 6 die Berücksichtigung von Belangen behinderter Menschen. Die Denkmalbehörde verhält sich gesetzeskonform.
Der Denkmalbehörde ist weder seitens der Garten- noch der Baudenkmalpflege ein Konflikt in dieser Angelegenheit bekannt.
Das Bezirksamt ist nicht die Baudienststelle der Kirchengemeinde. Ein Genehmigungsantrag auf eine barrierefreie Erschließung wurde bisher weder für die Kirche am Stölpchensee noch für die Andreaskirche eingereicht.
Mit freundlichen Grüßen
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin |
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