Drucksache - 0335/V  

 
 
Betreff: Auch Rollstuhlfahrer/innen wollen in Wannsee in die Kirche!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV KölschBV Kölsch
Verfasser:Kölsch 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.06.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin vertagt   
19.07.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 12.06.2017
Schriftliche Beantwortung vom 24.07.2017

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Weiß das Bezirksamt, dass der evangelischen Kirchengemeinde Wannsee für die beiden Kirchen (Andreaskirche und Kirche am Stölpchensee) seit Jahren der Bau einer Rampe verwehrt wird?

 

  1. Ist das Bezirksamt der Meinung, dass der Denkmalschutz wichtiger ist als die Möglichkeit für Rollstuhlfahrer, die Kirche zu besuchen?

 

  1. Was hat das Bezirksamt bereits getan, um den Konflikt zu lösen?

 

  1. Wird das Bezirksamt sich verstärkt dafür einsetzen, dass die Kirchgemeinde eine Rampe errichten darf?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12.06.2017

 

 

 

Juliana Kölsch

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:

 

  1. Weiß das Bezirksamt, dass der evangelischen Kirchengemeinde für die beiden Kirchen (Andreaskirche und Kirche am Stölpchensee) seit Jahren der Bau einer Rampe verwehrt wird?

Das Bezirksamt weiß, dass weder der Andreaskirche noch der Kirche am Stölpchensee der Bau einer Rampe verwehrt wurde. Im Mai dieses Jahres war die Gemeindevertretung der Andreaskirche mit einem Architekten in der Sprechstunde der Denkmalpflege. Die Möglichkeiten einer barrierefreien Erschließung wurden erörtert, ein Antrag liegt bis heute nicht vor. Für die Kirche am Stölpchensee sind keine Anfragen oder Anträge bekannt.

 

  1. Ist das Bezirksamt der Meinung, dass der Denkmalschutz wichtiger ist als die Möglichkeit für Rollstuhlfahrer, die Kirche zu besuchen?

Das Denkmalschutzgesetz verlangt in § 11 Abs. 6 die Berücksichtigung von Belangen behinderter Menschen. Die Denkmalbehörde verhält sich gesetzeskonform.

 

  1. Was hat das Bezirksamt getan, um den Konflikt zu lösen?

Der Denkmalberde ist weder seitens der Garten- noch der Baudenkmalpflege ein Konflikt in dieser Angelegenheit bekannt.

 

  1. Wird sich das Bezirksamt verstärkt dafür einsetzen, dass die Kirche eine Rampe errichten darf?

Das Bezirksamt ist nicht die Baudienststelle der Kirchengemeinde. Ein Genehmigungsantrag auf eine barrierefreie Erschließung wurde bisher weder für die Kirche am Stölpchensee noch für die Andreaskirche eingereicht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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