Drucksache - 0328/V  

 
 
Betreff: Zu wenig Spielplätze im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GollombeckBV Gollombeck
Verfasser:Gollombeck 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.05.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 15.05.2017
Schriftliche Beantwortung vom 19.05.2017

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)      Ist es richtig, dass das Defizit an Spielplätzen aktuell auf 40% gestiegen ist?

 

2)      a) Gibt es zusätzlich ausgewiesene Flächen im Bezirk?

b) Wenn ja, wo befinden sich diese?

c) Wenn nein, warum werden öffentliche Einrichtungen und Grünanlagen nicht zur

  Verfügung gestellt?

 

3)      a) Gibt es einen Zeitrahmen und einen prozentualen Zielwert, das Defizit an

  Spielplätzen zu verringern?

b) in welcher Höhe stehen finanzielle Mittel des Bezirks zur Verfügung?

c) Besteht die Möglichkeit einen außerplanmäßigen Bedarf gegenüber der

      Senatsverwaltung geltend zu machen?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 15.05.2017

 

 

 

Sabine Gollombeck

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

da diese Kleine Anfrage in der BVV am 18.05.2017 wegen des Zeitablaufs nicht erledigt werden konnte, beantworte ich sie hiermit schriftlich:

 

1)   Ist es richtig, dass das Defizit an Spielplätzen aktuell auf 40 % gestiegen ist?

Es ist richtig, dass der durchschnittliche Versorgungsgrad an öffentlichen Spielplätzen in Berlin bei 60 % liegt. Der Bedarf errechnet sich gemäß § 4 Abs. 1 Kinderspielplatzgesetz für Berlin aus einem Richtwert von 1 m² Spielplatzfläche pro Einwohner. Für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf liegt der Versorgungsgrad ebenfalls bei 60 %, also ebenfalls im Durchschnitt.

 

2)   a) Gibt es zusätzlich ausgewiesene Flächen im Bezirk?
b) Wenn ja, wo befinden sich diese?
c) Wenn nein, warum werden öffentliche Einrichtungen und Grünanlagen nicht zur Verfügung gestellt?

Die berlinweite Spielplatzversorgungsanalyse bezieht auch die Versorgung mit privaten Spielplätzen mit ein. Zu den öffentlichen Spielplätze zählen: Kleinkinderspielplätze, Allgemeine Spielplätze, Spielplätze für ältere Kinder und Jugendliche, Pädagogisch betreute Spielplätze (wie Abenteuerspielplätze), Spielplätze mit zeitlich begrenzter Nutzungsmöglichkeit und Spielplätze auf Schulhöfen, die außerhalb der Schulzeiten nutzbar sind.

Soweit Sie mit „zusätzlich ausgewiesene Flächen“ meinen, ob wir weitere noch nicht als solche genutzte Flächen z.B. in Grünanlagen als Spielplätze ausweisen wollen, so ist das aktuell nicht der Fall. Auch die die „klassischen“ öffentlichen Spielplätzen liegen in Grünanlagen. Ausdrücklich erlaubt ist Ballspielen auf der Rasenfläche in der Grünanlage an der Stewardstraße.

 

3)   a)Gibt es einen Zeitrahmen und einen prozentualen Zielwert, das Defizit an Spielplätzen zu verringern?

Leider besteht neben dem Versorgungsdefizit bei den bestehenden Spielplätzen ein großer Sanierungsbedarf. In Übereinstimmung mit den Mitgliedern der Spielplatzkommission der jeweiligen Legislaturperiode wurde vereinbart, dass zunächst ein Schwerpunkt auf die Sanierung gesetzt wird und nicht auf die Inbetriebnahme weiterer Spielplätze, so dass noch kein Zeitrahmen bzw. ein prozentualer Zielwert erarbeitet wurde, um das Defizit an Spielplatzflächen zu verringern.
 

b) In welcher Höhe stehen finanzielle Mittel des Bezirks zur Verfügung?

Ein Neubau bzw. eine Vollsanierung eines Kinderspielplatzes mit durchschnittlicher Ausstattung kostet ca. 200.000 € bis 300.000 €; somit handelt es sich um eine investive Baumaßnahme. In den vergangenen Jahren stellte der Bezirk regelmäßig finanzielle Mittel für die Sanierung von Spielplätzen aus der Investitionsplanung zur Verfügung

Zusätzlich gab es Sondermittel für die Instandsetzung von Spielplätzen aus dem Kita- und Spielplatzsanierungsgprogramm (KSSP) des Senats in den Jahren 2014  bis 2017. In 2017 stehen Mittel in Höhe bis zu 150.600 € zur Verfügung. Sollte das Land Berlin für den Doppelhaushalt 2018/19 erneut Sondermittel bereitstellen, wird das Bezirksamt einen entsprechenden Bedarf geltend machen.

 

c)Besteht die Möglichkeit einen außerplanmäßigen Bedarf gegenüber der Senatsverwaltung geltend zu machen?
Ja es gibt immer wieder Möglichkeiten außerplanmäßige Sachmittel für Kinderspielplätze bewilligt zu bekommen. So konnte außerplanmäßig die Sanierung zweier Spielplätze aus dem vergangenen Siwa-Programm, nämlich mit rund 250 T € der Spielplatz an der Curtiusstraße und mit rund 315 T € der Spielplatz an der Goerzalle finanziert werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maren Schellenberg

Stadträtin für Immobilien, Umwelt und Tiefbau

 
 

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