Drucksache - 0211/V (neu) (neu)  

 
 
Betreff: Parks Range IV – Wertsteigerung ermitteln
Status:öffentlichAktenzeichen:155/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und Linksfraktion
Verfasser:1. Semler, Kellermann, Macmillan
2. Bader
 
Drucksache-Art:BeschlussBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
26.04.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
09.05.2017 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
13.06.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
06.07.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.07.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 10.04.2017
Beitritt Linke vom 25.04.2017
BE StaplWi vom 13.06.2017
BE HHPV vom 06.07.2017
BE HHPV vom 06.07.2017
Betreffänderung vom 18.07.2017
Beschluss vom 19.07.2017
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.11.2018

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im laufenden Bebauungsplanverfahren 6-30 und im zu schließenden Städtebaulichen Vertrag dafür einzusetzen, dass die Wertsteigerung des Grundstückes, die durch die Schaffung von Baurecht erzielt wird, auf Grundlage des Bodenrichtwertes des Grundstückes zum Zeitpunkt des Ankaufs durch den Investor neu ermittelt und im größtmöglichen Umfang unter Anwendung des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung abgeschöpft wird.

 

Anders als in der bisherigen Planung vorgesehen, sind diese so zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel insbesondere für die Schaffung der notwendigen Verkehrsinfrastruktur heranzuziehen. Für die Erfassung der notwendigen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen ist ein unabhängiges vom Bezirk beauftragtes und bezahltes Verkehrsgutachten unter Berücksichtigung überregionaler Verkehrsflüsse zu erstellen.

 

Begründung:

 

Der für die Wertsteigerung zugrunde gelegte Ausgangs-Bodenrichtwert wurde gem. „Leitlinie für den Abschluss der städtebaulichen Verträge in Berlin, Grundzustimmung zum Bauvorhaben Lichterfelde Süd Anlage 2“ mit 280€/m² angesetzt, obwohl für das Gelände zum Zeitpunkt des Ankaufs kein Baurecht bestand.

 

Das bisherige Verkehrsgutachten erstreckt sich nur auf das unmittelbare Umfeld, nicht jedoch auf die überregionalen Verkehrsflüsse und Folgen für entferntere Knotenpunkte (wie z.B. Hindenburgdamm/ Wolfensteindamm, Ostpreußendamm, Königsberger Straße, Siemensstraße, Birkbuschstraße). Dies soll nun nachgeholt werden.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.04.2017

 

 

Für die SPD-FraktionFür die Linksfraktion

 

 

SemlerKellermann MacmillanBader

 

 

Der Antrag wurde am 13.06.2017 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob sich im laufenden Bebauungsplanverfahren 6-30 und im zu schließenden Städtebaulichen Vertrag die Wertsteigerung des Grundstückes, die durch die Schaffung von Baurecht erzielt wird, auf Grundlage des Bodenrichtwertes des Grundstückes zum Zeitpunkt des Ankaufs durch den Investor neu ermittelt und im größtmöglichen Umfang unter Anwendung des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung abgeschöpft werden kann.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft wurde am 06.07.2017 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrages in geänderter Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung am 19.07.2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob sich im laufenden Bebauungsplanverfahren 6-30 und im zu schließenden Städtebaulichen Vertrag die Wertsteigerung des Grundstückes, die durch die Schaffung von Baurecht erzielt wird, auf Grundlage des Bodenrichtwertes des Grundstückes zum Zeitpunkt des Ankaufs durch den Investor neu ermittelt und im größtmöglichen Umfang unter Anwendung des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung abgeschöpft werden kann.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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