Drucksache - 0211/V (neu) (neu)
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im laufenden Bebauungsplanverfahren 6-30 und im zu schließenden Städtebaulichen Vertrag dafür einzusetzen, dass die Wertsteigerung des Grundstückes, die durch die Schaffung von Baurecht erzielt wird, auf Grundlage des Bodenrichtwertes des Grundstückes zum Zeitpunkt des Ankaufs durch den Investor neu ermittelt und im größtmöglichen Umfang unter Anwendung des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung abgeschöpft wird.
Anders als in der bisherigen Planung vorgesehen, sind diese so zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel insbesondere für die Schaffung der notwendigen Verkehrsinfrastruktur heranzuziehen. Für die Erfassung der notwendigen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen ist ein unabhängiges vom Bezirk beauftragtes und bezahltes Verkehrsgutachten unter Berücksichtigung überregionaler Verkehrsflüsse zu erstellen.
Begründung:
Der für die Wertsteigerung zugrunde gelegte Ausgangs-Bodenrichtwert wurde gem. „Leitlinie für den Abschluss der städtebaulichen Verträge in Berlin, Grundzustimmung zum Bauvorhaben Lichterfelde Süd – Anlage 2“ mit 280€/m² angesetzt, obwohl für das Gelände zum Zeitpunkt des Ankaufs kein Baurecht bestand.
Das bisherige Verkehrsgutachten erstreckt sich nur auf das unmittelbare Umfeld, nicht jedoch auf die überregionalen Verkehrsflüsse und Folgen für entferntere Knotenpunkte (wie z.B. Hindenburgdamm/ Wolfensteindamm, Ostpreußendamm, Königsberger Straße, Siemensstraße, Birkbuschstraße). Dies soll nun nachgeholt werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.04.2017
Für die SPD-FraktionFür die Linksfraktion
SemlerKellermann MacmillanBader
Der Antrag wurde am 13.06.2017 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob sich im laufenden Bebauungsplanverfahren 6-30 und im zu schließenden Städtebaulichen Vertrag die Wertsteigerung des Grundstückes, die durch die Schaffung von Baurecht erzielt wird, auf Grundlage des Bodenrichtwertes des Grundstückes zum Zeitpunkt des Ankaufs durch den Investor neu ermittelt und im größtmöglichen Umfang unter Anwendung des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung abgeschöpft werden kann.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft wurde am 06.07.2017 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrages in geänderter Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung am 19.07.2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob sich im laufenden Bebauungsplanverfahren 6-30 und im zu schließenden Städtebaulichen Vertrag die Wertsteigerung des Grundstückes, die durch die Schaffung von Baurecht erzielt wird, auf Grundlage des Bodenrichtwertes des Grundstückes zum Zeitpunkt des Ankaufs durch den Investor neu ermittelt und im größtmöglichen Umfang unter Anwendung des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung abgeschöpft werden kann.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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