Drucksache - 0191/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6 -39 B (Thielpark/Dahlem)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Kenntnisnahme
11.04.2017 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
26.04.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28.03.2017
Begründung
Kenntnisnahme StaplWi vom 11.04.2017

 

  1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6 -39 B.
Thielpark/Dahlem

 

  1. Berichterstatter:

Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.03.2017 beschlossen,

I.          das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes X- 150

r das Gelände zwischen den Straßen Bachstelzenweg, Bitterstraße, Im Schwarzen Grund, Löhleinstraße und Gelfertstraße mit Ausnahme des Grundstücks Gelfertstraße 56 und für die Grundstücke Gelfertstraße 47A/53 im Bezirk Zehlendorf, Ortsteil Dahlem einzustellen.

Der Beschluss des Bezirksamtes Zehlendorf von Berlin Nr. 133/48/82 vom 14.12.82 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 19 vom 15. April 1983 S. 485 und Nr. 29 vom 10. Juni 1983 S. 780) ist damit aufgehoben.

II.        die Aufstellung des Bebauungsplans 6 -39 B gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB) mit nachfolgendem Titel und Geltungsbereich:

Bebauungsplan 6 -39 B

r das Gelände zwischen den Straßen Bachstelzenweg, Bitterstraße, Im Schwarzen Grund, Löhleinstraße und Gelfertstraße mit Ausnahme des Grundstücks Gelfertstraße 56 und für die Grundstücke Gelfertstraße 47A/53 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Dahlem.

Die Bezirksverordnetenversammlung hebt den Beschluss vom 20. Januar 1993 Drucksache Nr. 294 auf.

III.      die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs über allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanentwurfs 6 39B auf Grundlage des aktuellen Planungsstands zu unterrichten.

IV.     das Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - mit der Durchführung des Beschlusses zu beauftragen.

Auf die beigefügte Begründung wird verwiesen.

 

Cerstin Richter-Kotowski
Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

Die Vorlage wurde am 11.04.2017 in der 3. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 
 

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