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Betreff: |
Weihnachtsfeier im Bürgersaal – eine unerwünschte Feierlichkeit? |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | BV Buchta | BV Buchta |
Verfasser: | Buchta | |
Drucksache-Art: | Kleine Anfrage | Kleine Anfrage |
Beratungsfolge: |
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Ich frage das Bezirksamt: - Gibt es Kriterien, Anforderungen, etc. für die Vermietung des Bürgersaals Zehlendorf? Wenn ja, welche?
- Welche inhaltlichen, sachlichen oder rechtlichen Anforderungen führen zur Versagung einer Anmietung des Bürgersaals Zehlendorf für Feierlichkeiten oder Veranstaltungen?
- Ist die Weihnachtsfeier eines Sportvereins eine „unerwünschte Feierlichkeit“, die „nicht in unseren Räumlichkeiten stattfinden“ darf?
- Gibt es im Bezirksamt eine „schwarze Liste“, auf der unerwünschte Vereine, Institutionen, Verbände, etc. stehen, die dann bei Mietanfragen sofort eine Absage erhalten, obwohl der Bürgersaal noch zu mieten wäre?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13.03.2017 Norbert Buchta |
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