Drucksache - 0185/V  

 
 
Betreff: Weihnachtsfeier im Bürgersaal – eine unerwünschte Feierlichkeit?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV BuchtaBV Buchta
Verfasser:Buchta 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.03.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 13.03.2017

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Gibt es Kriterien, Anforderungen, etc. für die Vermietung des Bürgersaals Zehlendorf? Wenn ja, welche?

 

  1. Welche inhaltlichen, sachlichen oder rechtlichen Anforderungen führen zur Versagung einer Anmietung des Bürgersaals Zehlendorfr Feierlichkeiten oder Veranstaltungen?

 

  1. Ist die Weihnachtsfeier eines Sportvereins eine „unerwünschte Feierlichkeit“, die „nicht in unseren Räumlichkeiten stattfinden“ darf?

 

  1. Gibt es im Bezirksamt eine „schwarze Liste“, auf der unerwünschte Vereine, Institutionen, Verbände, etc. stehen, die dann bei Mietanfragen sofort eine Absage erhalten, obwohl der Bürgersaal noch zu mieten wäre?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13.03.2017

 

 

 

Norbert Buchta

 

 
 

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