Drucksache - 0086/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-24 VE (Fischerhüttenstraße)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Kenntnisnahme
07.03.2017 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
15.03.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.12.2016
Begründung
Kenntnisnahme StaplWi vom 07.03.2017

  1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6-24 VE
(Fischerhüttenstraße)

  1. Berichterstatter:

Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von Nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 beschlossen,

  1. die Änderung des bisher als Angebotsplan durchgeführten Bebauungsverfahrens 6-24 in ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren gemäß § 6 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB) mit nachfolgendem Titel und unverändertem Geltungsbereich:

    Bebauungsplan 6-24 VE
    r das Grundstück Fischerttenstraße 39/43 und die Flurstücke 83, 92, 1455/16 sowie 1456/16 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, OT Zehlendorf.
    Grundlage bildet der Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 12 Abs. 2 BauGB vom 08.08.2016 mit dem beigefügten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und dem städtebaulichen Konzept (Vorhaben), Stand November 2016.

    Das Verfahren wird weiterhin gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgehrt; die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden in der Abwägung berücksichtigt und in der Begründung des Bebauungsplans dargestellt.
  2. die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanentwurfs 6-24 VE auf Grundlage des aktuellen Planungsstands zu unterrichten.
  3. Das Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung mit der Durchführung des Beschlusses zu beauftragen.

Auf die beigefügte Begründung wird verwiesen.

 

Cerstin Richter-Kotowski
Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

Die Vorlage wurde am 07.03.2017 in der 2. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 
 

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