Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 beschlossen, - die Änderung des bisher als Angebotsplan durchgeführten Bebauungsverfahrens 6-24 in ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren gemäß § 6 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB) mit nachfolgendem Titel und unverändertem Geltungsbereich:
Bebauungsplan 6-24 VE für das Grundstück Fischerhüttenstraße 39/43 und die Flurstücke 83, 92, 1455/16 sowie 1456/16 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, OT Zehlendorf. Grundlage bildet der Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 12 Abs. 2 BauGB vom 08.08.2016 mit dem beigefügten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und dem städtebaulichen Konzept (Vorhaben), Stand November 2016.
Das Verfahren wird weiterhin gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt; die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden in der Abwägung berücksichtigt und in der Begründung des Bebauungsplans dargestellt. - die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanentwurfs 6-24 VE auf Grundlage des aktuellen Planungsstands zu unterrichten.
- Das Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – mit der Durchführung des Beschlusses zu beauftragen.
Auf die beigefügte Begründung wird verwiesen. |