Drucksache - 0082/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Wie viele Stellungnahmen sind beim Bezirksamt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 BauGB eingegangen?
2) Bis wann wird die Prüfung dieser Stellungnahmen abgeschlossen?
3) Bis wann beabsichtigt das Bezirksamt, den Bürgerinnen und Bürgern gemäß § 3 Abs. 2 BauGB das Ergebnis seiner Prüfungen mitzuteilen?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 9.12.2016
Gerald Bader |
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