Drucksache - 0062/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, schriftlich darzustellen, wie das Präventionsgesetz auf Bezirksebene in folgenden Bereichen umgesetzt wird:
Stadtteile/ Quartiere Kitas Schulen Betriebe Pflegeheime
Darüber hinaus ist darzulegen, inwieweit der Bezirk an der landesweiten Umsetzung des Gesetzes mitwirkt, welche eigenen Schwerpunkte er setzt und wo es in der Kooperation mit den Kranken- und Pflegekassen besondere Synergieeffekte für den Bezirk gibt.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sommerpause 2017 zu berichten.
Begründung:
Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention ist zum Juli 2015 in Kraft getreten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kitas, Schulen, Kommunen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus werden Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt und der Impfschutz verbessert.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06. Dezember 2016
Für die SPD-Fraktion
SemlerMiels
Der Antrag wurde am 09.03.2017 von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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