Drucksache - 0038/V
1. Gegenstand der Vorlage: Neuwahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
2. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Frank Mückisch
3. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der Anlage aufgeführten Personen zu ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.
4. Begründung: Gemäß § 16 Abs. 1 Buchst. c des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in Verbindung mit den Verwaltungsvor- schriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) wählt die Bezirksverordnetenversammlung alle vier Jahre die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes für die Dauer einer Amtsperiode der Sozialkommission. Da die derzeitige Amtsperiode am 31.12.2016 ausläuft, wird eine Neuwahl für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 erforderlich.
5. Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 Buchst. c) BezVG i.V.m. den Nr.’n 11 (1) und 12 der VV EaD
6. Finanzielle Auswirkungen: Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von zurzeit 30,00 Euro, die Sozialkommissionsvorsteher- innen und -vorsteher zusätzlich eine weitere Entschädigung von 61,36 Euro.
Norbert Kopp Frank Mückisch Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Die BVV hat in ihrer 3. Sitzung am 14.12.2016 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der Anlage aufgeführten Personen zu ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Anmerkung zu der unter 3. genannten Anlage: Drucksachen ( - z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben und Daten zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden.
Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vor.
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