Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 20.09.2016 beschlossen, I. die Aufstellung des Bebauungsplans 6-36VE gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB) mit nachfolgendem Titel und Geltungsbereich: Bebauungsplan 6-36VE für die Grundstücke Königstraße 19 und 19 A im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf. Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden in der Abwägung berücksichtigt und in der Begründung des Bebauungsplans dargestellt. die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanentwurfs 6-36VE auf Grundlage des aktuellen Planungsstands zu unterrichten. II. das Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - mit der Durchführung des Beschlusses zu beauftragen. Auf die beigefügte Begründung wird verwiesen. |