Drucksache - 0027/V (neu)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in der Scheelestraße auf Höhe der Hausnummer 46 ein auf Tageszeiten begrenztes Halte- und Parkverbot einzurichten, um dem Abbiegeverkehr in die Stichstraße, Scheelestraße 45 für LKWs genügend Platz einzuräumen.
Begründung:
Die Stichstraße ist sehr schmal ausgelegt, so dass Versorgungsfahrzeuge zum Beispiel der BSR nur mit großen Schwierigkeiten abbiegen können, wenn sich vor der Hausnummer 46 parkende Fahrzeuge befinden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 2. November 2016
Für die Fraktion der CDU
Hippe Lücke
Der Antrag wurde am 05.04.2017 in der 2. Sitzung des Ausschuses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Ammer Ausschussvorsitzender
Die GRÜNE-Fraktion ist am 25.04.2017 in der 14. Sitzung des Ältestenrats dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Die BVV hat in ihrer 8. Sitzung am 26.04.2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in der Scheelestraße auf Höhe der Hausnummer 46 ein auf Tageszeiten begrenztes Halte- und Parkverbot einzurichten, um dem Abbiegeverkehr in die Stichstraße, Scheelestraße 45 für LKWs genügend Platz einzuräumen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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