Drucksache - 0013/V
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1. Gegenstand der Vorlage :Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015
2. Berichterstatter :Bezirksbürgermeister Kopp
3. Beschlussentwurf :Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 661.722,04 EUR.
4. Begründung:
Im Laufe des Haushaltsjahres 2015 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Bereitstellung von Verfügungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Die außerplanmäßigen Ausgaben wurden gem. § 37 Abs. 3 LHO durch Einsparungen bei anderen Ausgaben bzw. durch nachträgliche Zuweisungserhöhung (Basiskorrektur) ausgeglichen.
Außerplanmäßige Ausgaben sind nach § 37 Abs. 1 LHO nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig und bedürfen der nachträglichen Genehmigung des Abgeordnetenhauses (§ 37 Abs. 4 LHO) sowie der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs. 7 LHO).
Überplanmäßige Ausgaben sowie über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen mussten nicht zugelassen werden.
Die Übersicht über die zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
5. Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 7 LHO
6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2015.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Kopp Bezirksbürgermeister
Die Vorlage wurde am 23.02.2017 in der 1. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 3 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 15.03.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 661.722,04 EUR.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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