Drucksache - 0013/V  

 
 
Betreff: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlichAktenzeichen:37/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
09.11.2016 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin vertagt   
14.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
23.02.2017 
1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.03.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage vom 19.10.2016
Anlage
BE HHA vom 23.02.2017
Beschluss vom 15.03.2017

 

1. Gegenstand der Vorlage :Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015

 

2. Berichterstatter :Bezirksbürgermeister Kopp

 

3. Beschlussentwurf :Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 661.722,04 EUR.

 

4. Begründung:

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2015 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Bereitstellung von Verfügungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Die außerplanmäßigen Ausgaben wurden gem. § 37 Abs. 3 LHO durch Einsparungen bei anderen Ausgaben bzw. durch nachträgliche Zuweisungserhöhung (Basiskorrektur) ausgeglichen.

 

Außerplanmäßige Ausgaben sind nach § 37 Abs. 1 LHO nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig und bedürfen der nachträglichen Genehmigung des Abgeordnetenhauses (§ 37 Abs. 4 LHO) sowie der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs. 7 LHO).

 

Überplanmäßige Ausgaben sowie über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen mussten nicht zugelassen werden.

 

Die Übersicht über die zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

5. Rechtsgrundlage:

§ 37 Abs. 7 LHO

 

6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2015.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

 

 

Kopp

Bezirksbürgermeister

 

 

Die Vorlage wurde am 23.02.2017 in der 1. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 3 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 15.03.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 661.722,04 EUR.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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