Drucksache - 1695/IV
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Teilentsiegelung des Platzes des 4.Juli nach dem im Anhang bezeichneten Konzept durchzuführen. Dabei ist auf jeden Fall die Flächenaufteilung umzusetzen. Die Größen der Flächen sind ein Vorschlag und können, falls Sachzwänge dies erfordern, noch angepasst werden. Dabei muss aber gewährleistet sein, dass die bisherigen Nutzungen des Platzes (Fahrschulen und Trödelmarkt) nicht eingeschränkt werden.
Begründung:
Eine Teilentsiegelung des Platzes des 4. Juli darf nicht Selbstzweck sein oder den Platz unnutzbar machen, sondern muss neue sowie bisherige Nutzungen ermöglichen. Die hier vorgeschlagene Aufteilung ermöglicht dies. Die versiegelte Fläche können weiterhin die Fahrschulen und der Tödelmarkt nutzen. Der Zugang soll nur noch über dem Parkplatz am Osteweg möglich sein. Damit wird die illegale Nutzung des Platzes verhindert. Auf der entsiegelten Fläche im Süden des Platzes kann ein Spielplatz eingerichtet werden. Die Baumreihen auf beiden Seiten der Straße sollen dem Lärmschutz sowie der Zugangsbeschränkung für KFZ zum Platz dienen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07.06.2016
Für die Piraten-Fraktion
Lüders, Neumann
---------------------------------------------------------------------------------
Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 4. Wahlperiode verfallen.
Rögner-Francke BVVorsteher
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |