Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
- Warum hat sich das Bezirksamt nicht an der Abfrage der Landesarmutskonferenz beteiligt, die zwischen März und Juni 2015 von den Berliner Bezirksämtern den Umgang mit Mitteilungen über anhängige Wohnungsräumungsverfahren erfragt hat?
- Wie viele Mitteilungen über räumungsbedrohte Haushalte hat das Bezirksamt im Jahr 2015 (hilfsweise 2014) von dem oder den Amtsgericht/en erhalten?
- Gibt es in Steglitz-Zehlendorf einen Standard für die Kontaktaufnahme mit den Betroffenen, der bei Nichtreaktion auf schriftliche Kontaktversuche auch aufsuchende Hilfen beinhaltet?
- Hat das Bezirksamt in Ermangelung einer zentralen Regelung auf Senatsebene keinen Bedarf, über die unterschiedlichen Vorgehensweisen der Berliner Sozialämter im Umgang mit diesen Meldungen in einen Austausch mit den anderen Bezirken zu treten?
- Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass Wohnungsräumungen zu den für die Betroffenen einschließlich Kindern am meisten drastischen Folgen der Überschuldung von Privathaushalten zählen und dass die späteren Hilfen nach eingetretenem Wohnungsverlust zu den teuersten im Bereich der Sozialhilfe zählen?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06. Juni 2016
Für die SPD-Fraktion
Buchta Matz