Drucksache - 1587/IV  

 
 
Betreff: Beteiligung im Beratungsgremium FahrRat
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Ziffels 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsanfrage vom 15.02.2016
2. Schriftliche Beantwortung vom 19.02.2016

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Seit wann ist das Bezirksamt im Beratungsgremium FahrRat vertreten?

 

  1. Mit welchen eigenen Beiträgen bringt es sich aktiv in den Beratungen ein?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 15. Februar 2016

 

 

 

Rainer Ziffels

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die o. g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1)                  Seit wann ist das Bezirksamt im Beratungsgremium FahrRat vertreten ?

 

Zur Fortschreibung der im Jahr 2004 vom Berliner Senat verabschiedete Radverkehrsstrategie wurde das Umweltamt des Bezirks durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 22.11.2010 stellvertretend für die Umweltämter der Bezirke in den "FahrRat" berufen. Darin kommen Verwaltung, Verbände, Polizei, Verkehrsunternehmen und andere Institutionen sowie externe Experten zur Umsetzung der Radverkehrsstrategie zusammen. Eine ganz besondere Bedeutung für die Umsetzung der Radverkehrsstrategie haben auch nach Ansicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Bezirke, da sie zum großen Teil für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig sind. Seinerzeit waren bereits drei Tiefbauamtsleiter sowie ein Baustadtrat Mitglied im "FahrRat".

 

Das Umweltamt unseres Bezirks wurde in den „FahrRat“ berufen, auf Grund unserer herausragenden Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Schon im April 2008 beschloss das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf sein Zukunftsprogramm Steglitz-Zehlendorf 2100 Nachhaltigkeitsziele für den Bezirk. Im Handlungsfeld 5 beschreibt der Bezirk die Maßnahmen, den Radverkehr im Zeitraum 1992 bis 2020 zu verdreifachen. Wie sich gezeigt hat - kein zu hohes Ziel.

 

2)                  Mit welchen eigenen Beiträgen bringt es sich aktiv in den Beratungen ein ?

 

Sowohl die Senatsverwaltung als auch das Amt heißen inzwischen anders, aber der "FahrRat" begleitet weiter die Umsetzung durch einen zweijährlichen Bericht und die Vernetzung der Ideen und Akteure. Charakteristikum der gemeinsamen Beratung ist, dass sich alle gemeinsam das Ergebnis ans Revers heften können. Das lässt sich in der aktuellen Berliner Radverkehrsstrategie von 2013 nachlesen. Mit dem Runden Tisch Radverkehr des Bezirks, in dem auch die Parteien vertreten sind, werden ständig Ideen ausgetauscht.

 

Stellvertretend für viele andere Ideen stelle ich Ihnen hier einen Abschnitt vor, auf den Vertreter dieses Bezirks besonders gedrungen haben.

 

Im Abschnitt 4.4 Ausreichende Abstellmöglichkeiten gibt es das Kapitel

 

4.4.2 Den Regelungsrahmen nutzen

 

r den Neubau, die Änderung oder Umnutzung baulicher Anlagen wird durch § 50 der Berliner Bauordnung und die Ausführungsvorschriften dazu ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Angebot an Abstellplätzen vorgeschrieben. Trotzdem werden die erforderlichen Abstellmöglichkeiten oft an schlecht zugänglichen Orten geschaffen. Insbesondere bei kleineren Vorhaben der Erweiterung oder der Umnutzung und bei genehmigungsfreien Vorhaben werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen oft außer Acht gelassen oder sogar bereits vorhandene Abstellmöglichkeiten wieder beseitigt. Für die Möglichkeit, bei beengten Platzverhältnissen auf den öffentlichen Straßenraum auszuweichen, gibt es erst wenige Beispiele. Die mögliche Ablösung einer Stellplatzverpflichtung liegt nicht immer im Interesse der Radfahrerinnen und Radfahrer, die auf ein Angebot am Zielort angewiesen sind. Bei den mobilen privaten Fahrradständern, die im öffentlichen Straßenraum aufgestellt werden, handelt es sich zumeist um funktional unzureichende Modelle, die vor allem als Werbeträger konzipiert sind.

 

a)      Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die Bezirke werden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in Baugenehmigungsverfahren und durch frühzeitige Information der Planverfasser darauf hinwirken, dass die Vorgaben der Berliner Bauordnung zur Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten bei Neubauten, Änderungen und Umnutzungen konsequent umgesetzt werden.

 

b)      Die Bezirke werden die Schaffung von Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum unter Berücksichtigung der Platzverhältnisse auf den Grundstücken, sonstiger Ansprüche an den öffentlichen Raum sowohl bei neuen Vorhaben als auch bei Bestandsgebäuden wohlwollend prüfen und die Beantragung einfach und transparent gestalten.

 

c)      Eine Ablösung der Stellplatzverpflichtung durch Geldzahlung soll -unter Anpassung des Rechtsrahmens -nicht dem Vorhabenträger anheimgestellt, sondern auf Ausnahmen beschränkt werden, wenn auf Grund der Besonderheiten des Vorhabens auch künftig nur eine geringe Stellplatznachfrage unmittelbar vor Ort zu erwarten ist oder die örtlichen Verhältnisse eine andere Lösung objektiv nicht zulassen. Die Ablösesumme muss zweckgebunden für Fahrrad-Abstellmöglichkeiten verwendet werden.

 

d)      Mobile Fahrradständer im öffentlichen Straßenraum sind grundsätzlich genehmigungsfrei. Dies soll jedoch zukünftig nur dann gelten, wenn sie einen sicheren Stand der Fahrräder gewährleisten und ein sicheres Anschließen ermöglichen. Dies soll in der einschlägigen Ausführungsvorschrift klargestellt werden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christa Markl-Vieto
Stadträtin für Jugend, Umwelt, Gesundheit und Tiefbau

 

 
 

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