Drucksache - 1579/IV
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen sich dafür einzusetzen, dass im Einmündungsbereich Neuchateller Straße / Hindenburgdamm die Durchfahrtsverbote für Radfahrer durch Öffnung der Befahrbarkeit von Einbahnstraßen aufgehoben werden, um die Wegeverbindungen abseits der Hauptverkehrsstraßen aufzuwerten.
Begründung:
Von der Neuchateller Straße besteht in das nördliche Teilstück des Hindenburgdamms ein Einfahrtverbot, welches sich auf den etwa 50 m langen Abschnitt bezieht, der als Einbahnstraße ausgeschildert ist. Würde dieser Abschnitt freigegeben und auch das kurze, als Einbahnstraße beschilderte Teilstück des Hindenburgdamms („Radfahrer frei“), so könnten Fahrradfahrer von der Neuchateller Straße nach links in den Hindenburgdamm einfahren und es gäbe Richtung Schloßstraße/ Grunewaldstraße eine verkehrsarme Alternativroute zu den Hauptverkehrsstraßen, die in der Gegenrichtung zulässig ist. Da die hier betroffenen sehr kurzen Einbahnstraßenabschnitte nur wenig Kfz-Verkehr aufweisen, sind keine Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsarten zu erwarten.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 8.2.2016
Für die Fraktion GRÜNE
Köhne/Schellenberg Steinhoff
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Der Antrag wurde am 01.03.2016 in der 42. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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