Ich frage das Bezirksamt:
- Ist das Bezirksamt darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass vor Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz für das Grundstück Teltower Damm 301 in 14167 Berlin bereits das gesamte Grundstück gerodet war?
- Wie kann es sein, dass dem Bezirksamt, laut Aussage im Stadtplanungsausschuss vom 9.2., das Bauvorhaben "Fachmarkt Dämmisol" nicht bekannt war?
- Warum wird die bereits vorhandene Baugrube bis an den Rand des Nachbargrundstückes angelegt; damit ist eine irreversible Schädigung der Wurzeln des Nachbargrundstücks zu erwarten?
- Warum wurde bis zum 07.02.2016 keinerlei Stammschutz der drei verbliebenen Bäume getätigt?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. Februar 2016
Dr. Evelyn Kersten