Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
- Ist das Bezirksamt gut vorbereitet in die am 01.01.2016 in Kraft getretene Wohngeldnovelle gegangen? Wenn ja, wie kommt es zu der Ansicht?
- Hält das Bezirksamt das für eine gute Ausgangssituation?
(Zum 31.12.2014 betrug der Anteil Steglitz-Zehlendorfs an den nicht beschiedenen Wohngeldanträgen noch 9,2%, während der Anteil des Bezirks an den Wohngeldzahlungen im Land Berlin nur 5,6% betrug.)
- Gibt es Erfahrungen aus der Schlusslichtposition des Bezirks nach der letzten Wohngeldnovelle, die man diesmal nutzen kann? Wenn ja, welche sind das?
- Geht das Bezirksamt davon aus, dass die mit 4,55 VZÄ besetzten 5 Sachbearbeiterstellen für Wohngeldanträge ausreichend sind?
- Ist es vor dem Hintergrund sinnvoll, auch in diesem Jahr die Bearbeitung der Anträge im Bereich Bildungs- und Teilhabepaket durch dieselben Mitarbeitenden bearbeiten zu lassen?
- Wie und vor allem wie schnell besetzt das Bezirksamt den Steglitz-Zehlendorfer Anteil an den zusätzlichen 36 Stellen, die den Bezirken insgesamt in diesem Zusammenhang von der Landesebene zugestanden wurden?
- Gibt es Gründe, eine abweichende Steigerung der Zahl von zusätzlichen Wohngeldanträgen in Steglitz-Zehlendorf zu schätzen, als landesweit?
(Der Senat geht von 91.000 Antragstellungen 2016 anstelle 61.731 Antragsbearbeitungen 2014 aus)
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08. Februar 2016
Für die SPD-Fraktion
Buchta Matz