Drucksache - 1542/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-29 B (Goerzallee 155 (teilweise) und Lichterfelder Weg 5/25
Status:öffentlichAktenzeichen:986
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
08.01.2016 
48. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
13.01.2016 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 22.12.2015
2. Begründung
3. BE Stapl vom 08.01.2016
4. Beschluss vom 13.01.2016

 

  1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6-29B

              Goerzallee 155, Lichterfelder Weg 5/25

 

  1. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Frank Mückisch

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

  1. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans 6-29 B vom 15. Juli 2015 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.
  2. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans   6-29 B wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 6-29 B einschließlich Begründung wird verwiesen.

 

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Frank Mückisch
Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage wurde am 08.01.2016 in der 48. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Die Dringlichkeit wurde ebenfalls mit 14-Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 46. Sitzung am 13.01.2016 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

  1. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans 6-29 B vom 15. Juli 2015 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.
  2. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 6-29 B wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 6-29 B einschließlich Begründung wird verwiesen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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