Drucksache - 1522/IV (neu)  

 
 
Betreff: Nutzungsentgelt Truman Plaza
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-FraktionPiraten- und SPD-Fraktion
Verfasser:1. Lüders, Boroviczény
2. Buchta
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
04.02.2016 
60. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
03.03.2016 
61. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
07.04.2016 
62. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
12.05.2016 
63. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 07.12.2015
2. Beitritt SPD vom 15.12.2015
3. Antragsänderung vom 07.04.2016
4. Zurückziehung vom 12.05.2016

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, für den ehemaligen Grünstreifen an der Truman Plaza ab sofort eine Überbaurente auf der Grundlage des Verkehrswertes zur Zeit der Bebauung zu fordern.

 

Begründung:

 

Da der Kaufvertrag für das Grundstück nichtig ist, steht dem Bezirk als Eigentümer eine Überbaurente zu. Für die Bemessung der Überbaurente ist der Verkehrswert der überbauten Bodenfläche im Zeitpunkt der Grenzüberschreitung die maßgebliche Grundlage; daraus ist die Rente als angemessene Verzinsung zu ermitteln.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07.12.2015

 

 

r die Piraten-Fraktion                                                        r die SPD-Fraktion

 

 

ders, Boroviczény                                                                      Buchta

 

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Der Antrag wurde am 07.04.2016 in der 62. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, für den ehemaligen Grünstreifen an der Truman Plaza ab sofort ein Nutzungsentgelt auf der Grundlage des Verkehrswertes zur Zeit der Bebauung zu fordern.

 

Begründung:

 

Da der Kaufvertrag für das Grundstück nichtig ist, steht dem Bezirk als Eigentümer ein Nutzungsentgelt zu. Für die Bemessung des Nutzungsentgelts ist der Verkehrswert der überbauten Bodenfläche im Zeitpunkt der Grenzüberschreitung die maßgebliche Grundlage; daraus ist das Entgelt als angemessene Verzinsung zu ermitteln.

 

Außerdem wurde der Betreff geändert von „Überbaurente Truman Plaza in „Nutzungsentgelt Truman Plaza.“

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag wurde am 12.05.2016 in der 63. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und von den Antrag stellenden Fraktionen wegen Erledigung durch das Amt zurückgezogen.

 

 

Fröhlich

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

 
 

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