Drucksache - 1502/IV  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlichAktenzeichen:1088
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
25.01.2016    22. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt     
22.02.2016    23. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt   
21.03.2016    24. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt     
25.04.2016    25. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt     
20.06.2016    26. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 01.12.2015
2. Anlage 1 (Wirtschaftsplan Prb 2014)
3. Anlage 2 (Verfügungsmittel 2014_)
4. Anlage 3 (Sondermittel 2014)
5. Anlage 4 (Jugendamtsprojekte 2014)
6. BE RPA vom 20.06.2016
7. Beschluss vom 20.07.2016

1

 

 

1.              Gegenstand der Vorlage:              Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf

                            für das Haushaltsjahr 2014

 

2.              Berichterstatter:              Bezirksbürgermeister Kopp

 

3.              Beschlussentwurf:              Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 weist einen Überschuss von 3.591.503,40 EUR aus.

 

4.              Begründung:

 

Der Bezirk ist nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) verpflichtet, nach Schluss des Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Auf der Grundlage der Globalsummenzuweisung nach § 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) vermittelt die Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die entstandenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der Wahrnehmung von Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks und weist nach, mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in bestimmten Einzelfällen gewirtschaftet hat.

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung umfasst nach Nr. 9 der Ausführungsvorschriften zu § 80 LHO

 

-          den kassenmäßigen Abschluss nach § 82 LHO, der den tatsächlichen Stand der Ausführung des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres (Ist-Abschluss) zeigt,

 

-          die Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet werden zu der Summe der Einzelpläne 31 bis 45 und

 

-          die Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300), die in Kapitel untergliedert sind. Innerhalb der Kapitel werden die Abschlussbeträge der Titel zunächst für die Einnahmen, dann für die Ausgaben ausgewiesen. Für jedes Kapitel ist das Gesamtergebnis dargestellt.

 

Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen

 

-          eine Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen-,

untergliedert nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen,

 

-          eine Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320),

 

-          eine Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse,

 

-          eine Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan,

untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312),

 

-          eine Nachweisung der aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen (§ 38 Abs. 1 LHO)

vorgenommenen Festlegungen

 

-          eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Ihre Begründung,

 

-          eine Übersicht der auf Grund von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen vorgenommenen Festlegungen und ihre Begründung,

 

-          eine Übersicht über das Rücklagevermögen,

 

-          die Jahresabschlüsse der bezirklichen Betriebe, die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 LHO einen Wirtschaftsplan aufstellen. Eine Übersicht über das Jahresergebnis des Wirtschaftsplans Parkraumbewirtschaftung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Zahlenwerk der Bezirkshaushaltsrechnung liegt nicht in elektronischer Form vor, sondern besteht überwiegend aus den vorstehend genannten Ausdrucken der aus dem entsprechenden Modul des Haushaltsverfahrens erstellten Tabellen für die Rechnungslegung. Für die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss erhält der Vorsitzende die Tabellen komplett in einfacher Ausfertigung (Ordner: Exemplar BVV). Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten zusätzlich jeweils eine Ausfertigung der Rechnungsnachweisung über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300) und der Kassenreste (Tabelle 320).

 

Grundlagen der Haushaltswirtschaft

Im Rahmen der Globalsummenzuweisung für die Bezirke nach § 26a LHO zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2014/2015 hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 18.04.2013 die bezirklichen Globalsummen übermittelt und diese mit Schreiben vom 19.07.2013 fortgeschrieben. Die vom Bezirksamt eingebrachte Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung über den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 (Drs.Nr. 0635/IV) wurde in mehreren Sitzungen des Haushaltsausschusses beraten und von der Bezirksverordnetenversammlung in der 20. Sitzung am 18.09.2013 beschlossen (Beschluss Nr. 380).

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 war mit einem Haushaltsvolumen von 503.000.300 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

 

Einnahmen

Euro

Ausgaben

Euro

Verpflichtungsermächtigungen

Euro

503.000.300

503.000.300

16.257.000

 

Der Haushaltsplan ist vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 12. Dezember 2013 mit dem Haushaltsgesetz für die Jahre 2014/2015 (HG 2014/2015) beschlossen worden (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt am 28.12.2013 (GVBl S. 902) ).

 

Im folgenden werden einige Hinweise zum Abschlussergebnis, den Mehrausgaben sowie zu den gemeinsam bewirtschafteten Personalausgaben gegeben.

 

Ergebnisse der Haushaltswirtschaft

Neben den haushaltsrechtlichen Regelungen in der Verfassung von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung war für die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben das Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2014 (HWR 2014) der Senatsverwaltung für Finanzen vom 16.12.2013 zu beachten.

 

Maßgeblich für den Abschluss der Bücher und der Vermögensnachweise sind insbesondere die Vorschriften des Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung - der Landes-haushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Regelungen:

 

  • AV LHO,
  • Verwaltungsvorschriften für das Verfahren in den Organisationseinheiten bei Einsatz des IT-Verfahrens ProFiskal (VVOrg-ProFiskal) vom 16. März 2010
  • sowie das von der Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 09. Dezember 2014 bekannt gegebene Abschlussrundschreiben 2014 - AbRdSchr 14.

 

Ist-Abschluss

Grundlage für den Ist-Abschluss ist die Buchung des kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber Ist-Ausgaben) ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)

 

Summe der Ist - Einnahmen

523.910.113,19 EUR

 

 

Summe der Ist - Ausgaben

520.318.609,79 EUR

 

 

Kassenmäßiger Überschuss

3.591.503,40 EUR

 

Mehrausgaben

Im Haushaltsjahr 2014 wurden folgende Arten höherer bzw. neuer Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan geleistet (die in Klammern genannten Schlüsselwerte finden sich auch in der Tabelle 300 in Spalte 13 bei den betroffenen Buchungsstellen):

 

a)      Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1)              199.407,68 EUR

b)      Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2)              46.697,89 EUR

c)      Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben (B3)              9.367,51 EUR

d)      Sondermittel der BVV für neue Ausgaben (B4)              13.805,61 EUR

e)      Deckungsfähigkeit (D1)              16.418.979,54 EUR

f)        Zweckgebundene Einnahmen (D2)              13.525.625,80 EUR

g)      Erhöhung der Zuweisung (M2)              11.676.481,36 EUR

h)      Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5)                3.458.000,00 EUR

Summe der Mehrausgaben              45.348.365,39 EUR

 

zu a)              Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1)

 

Für die nachträgliche Erstattung von Stromkosten der Jahre 2008

bis 2012 der ehemaligen Zivilschutzanlage (ZSA) - Hochbunker

Heckeshorn

(3300/67108)              46.395,74 EUR

 

Für die Finanzierung zweier Tarifbeschäftigter als Nachbesetzungen

auf Beamtenstellen im Bereich der Wirtschaftsförderung

(3309/42801)              31.011,94 EUR

Zur Erbringung des kommunalen Eigenanteils für die als Projekt

des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgaben

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) aus

Bundes- und Landesmitteln finanzierte Maßnahme „Touristische

Geländeerschließung der Anlage Klein-Glienicke“

(3810/98105)              122.000,00 EUR

 

zu b)              Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2)

Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten              46.697,89 EUR
Zusammenstellung (Anlage 2) zu entnehmen.

 

zu c)              Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben               B3 =   9.367,51 EUR

zu d)              Sondermittel der BVV für neue Ausgaben               B4 = 13.805,61 EUR

Die Bewilligungen von Sondermitteln der BVV umfassten unter

Berücksichtigung vorhandener Ansätze in 2014 insgesamt              23.173,12 EUR
 

Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten

Zusammenstellung (Anlage 3) zu entnehmen.

 

zu e)              Deckungsfähigkeit (D1)

In der Haushaltswirtschaft sind höhere Ausgaben gegenüber

den Ansätzen bei verschiedenen Titeln im Wege der Deckungs-

fähigkeit ausgeglichen worden.              16.418.979,54 EUR

 

zu f)              Zweckgebundene Einnahmen (D2)

In der Haushaltswirtschaft sind in den nachstehend aufgeführten              13.525.625,80 EUR
Kapiteln Mehrausgaben aufgrund zweckgebundener Einnahmen

geleistet worden:

 

3300, 3309, 3610, 3630, 3701, 3702, 3703, 3704, 3705, 3715, 3800, 3810, 3820, 3930, 4010, 4021, 4500, 4520.

 

zu g)              Erhöhung der Zuweisung (M2)

Neue Ausgaben für zeitlich befristetes zusätzliches Personal in der

Musikschule zur Umsetzung des Auflagenbeschlusses des Ab-

geordnetenhauses von Berlin zum Haushaltsplan 2014/2015, mit

zusätzlichen Mitteln das bezirkliche Musikschulangebot nachhaltig

zu fördern. (3620/42811)              5.498,41 EUR

 

Neue Ausgaben für Musikinstrumente und Stapelstühle im Konzert-

saal der Musikschule zur Umsetzung des Auflagenbeschlusses des

Abgeordnetenhauses von Berlin zum Haushaltsplan 2014/2015, mit

zusätzlichen Mitteln das bezirkliche Musikschulangebot nachhaltig

zu fördern. (3620/81279)              136.132,75 EUR

 

Höhere Ausgaben gegenüber der Zuweisung der Senatsverwaltung

für Finanzen für die Auszubildenden zur/zum Fachangestellten für

Medien und Informationsdienste in den Bibliotheken. (3640/42821)              5.433,97 EUR

 

Höhere Ausgaben aufgrund zusätzlicher Straßenunterhaltungsmaß-

nahmen zur Beseitigung von Winterschäden im Rahmen des

„Schlaglochsanierungsprogramms“ (3800/52101)              798.015,57 EUR

 

Höhere Ausgaben durch höhere Belegungszahlen aufgrund der Geburtenentwicklung, der Steigerung der Versorgungsquote sowie der Zunahme an Schulrückstellern; zusätzlich waren höhere Platzkosten aufgrund der Übernahme von Tarifabschlüssen, der Verbesserung des Leitungsschlüssels sowie längerer und damit kostenintensiverer Betreuungszeiten (Erweiterung des Rechtsanspruchs) zu finanzieren.

(4021/67109)              10.679.471,69 EUR

 

Höhere Ausgaben gegenüber der Zuweisung der Senatsverwaltung für Finanzen für die Auszubildenden (4100/42821)              40.539,10 EUR

 

Ausgaben im Zusammenhang mit der Sonderzuweisung Wohnungsbau 2014 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (sog. Sprinterprämie) zur Erneuerung eines Beamers für ein bereits vorhandenes Smart Board (4201/81289)              11.389,87 EUR

 

zu h)              Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5)

Die im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderausgaben wurden in der Haushaltswirtschaft durch Einsparungen erwirtschaftet und zur Begründung der erforderlichen Ausgleichsbuchungen titelkonkret verortet:

 

(3300/97203)              100.000,00 EUR
für Ausgaben, belegt bei 3306/81289 (55.685,82 EUR)

und 3701/51420 (44.314,18 EUR)

 

(3320/46201)              341.000,00 EUR
für Personalausgaben, belegt bei 4044/42201 (184.141,90 EUR,

4021/42201 (156.301,23 EUR) und 4010/42201 (556,87 EUR)

 

(3330/46201)              197.000,00 EUR
für Personalausgaben, belegt bei 3306/42201

 

(3340/46201)              568.000,00 EUR
für Personalausgaben, belegt bei 3910/42201

 

(4500/97203)              2.252.000,00 EUR
für Gesamthaushalt, Ausgleich im Rahmen der Basiskorrektur

 

Besonderheiten

Die von den Bezirken erwartete Aufstockung des Plafonds, die in dem von der BVV beschlossenen Haushaltsplan Steglitz-Zehlendorf durch Veranschlagung von Pauschalen Mehreinnahmen in Höhe von 2.252.000 EUR zur Gegenfinanzierung der bedarfsgerecht gebildeten Ausgabeansätze diente, wurde vom Abgeordnetenhaus nicht akzeptiert, sondern in Pauschale Minderausgaben bei Kapitel 4500, Titel 97203 in selber Höhe umgewandelt. In Abstimmung aller Bezirke wurde diese pauschale Ausgabenabsenkung in Erwartung einer Lösung im Rahmen der Basiskorrektur nicht titelkonkret durch haushaltswirtschaftliche Sperren belegt.

 

Bei den Verstärkungsmitteln Kapitel 4500, Titel 97110 waren 200.000 EUR für Projekte der Jugendarbeit etatisiert, die nach titelkonkreter Festlegung der Verwendungszwecke der projektbezogen zu leistenden Ausgaben bei den relevanten Ausgabetiteln des Jugendamtes bereitgestellt wurden. Bis zum Buchungsschluss sind insgesamt rd. 176.660 EUR abgerufen und zur Verausgabung zur Verfügung gestellt worden. Eine titelbezogene Verausgabungsübersicht ist als Anlage 4 beigefügt. Dabei wurden insgesamt 9.110 EUR für Honorarausgaben als neue Ausgaben bei Kapitel 4010, Titel 42701 aus Verfügungsmitteln bereitgestellt (vgl. Anlage 2). Nach dem Buchungsschluss waren die höheren Ausgaben haushaltsrechtlich im Wege der Deckung aus Einsparungen bei den planmäßigen Mitteln auszugleichen und die Bewilligungsmittel zurückzuführen. Verstärkungsmittel sind danach im abschlusstechnischen Ergebnis der Haushaltswirtschaft nicht in Anspruch genommen worden.

 

Übersicht über die Verwendung der Personalmittel im Haushaltsjahr 2014

 

Grundsätzliches

Die der Veranschlagung bei den Titeln 42201 und 42801 für planmäßige Dienstkräfte (Beamte und Tarifbeschäftigte) zugrundeliegenden Einzelstellenpläne unterliegen einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen. Innerhalb des Stellenrahmens, der nicht überschritten werden darf, können die Stellen unter Beachtung der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der tariflichen Vorschriften den einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen Bedarf zugeordnet werden.

 

Die Ausgaben der Titel

- 44304 -              Beiträge an die Unfallkasse für Arbeitnehmer

- 44379 -              Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte

- 45300 -              Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen

werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 3304 bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben der Titel

- 41102 -              Aufwendungen für Bezirksverordnete

- 41201 -              Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

- 41210 -              Aufwendungen für Beiräte

- 42221 -               Bezüge der Anwärter/innen

- 42701 -              Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

- 42790 -              Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen
Einnahmen

- 42791 -              Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus zweckgebundenen Entgelten

- 42792 -              Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus ESF-Mitteln
(Förderperiode 2007- 2013)

- 42821 -               Ausbildungsentgelte Tarifbeschäftigte

- 45903 -              Prämien für besondere Leistungen

werden von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. den Ämtern und Serviceeinheiten eigenständig bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben der Titel 44100 - Beihilfen für Dienstkräfte - sind abhängig von Anträgen und Aufwendungen der anspruchsberechtigten Dienstkräfte und den Entscheidungen der Beihilfenstelle beim Landesverwaltungsamt, die diese Titel bewirtschaftet. Eine Möglichkeit der Steuerung besteht hierbei nicht.

 

Ergebnis nach Titeln (Überschreitungen der Ansätze sind mit negativem Vorzeichen dargestellt)

 

Titel

Bezeichnung

Ist (EUR)

Ansatz (EUR)

+/- (EUR)

42201

Bezüge der planmäßigen Beamten/ Beamtinnen

21.423.581,93

27.012.500

5.588.918,07

42221

Bezüge der Anwärter/innen

15.185,38

25.000

9.814,62

42231

Bezüge der Beamten/Beamtinnen (Fremdfinanzierung)

1.225.587,07

1.401.000

175.412,93

42801

Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten

53.415.494,96

50.507.400

-2.908.094,96

42805

Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten - Lehrkräfte

 

206.641,37

 

217.000

 

10.358,63

42811

Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten

768.903,62

807.200

38.296,38

42821

Ausbildungsentgelte (Tarifbeschäftigte)

1.301.887,69

1.246.100

-55.787,69

42830

Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten (Fremdfinanzierung/Zuwendung)

 

1.683.925,10

 

1.586.000

 

-97.925,10

42850

Ausgaben für Leistungen an Tarifbeschäftigte nach den Verwaltungsvorschriften VV Prämie, VV Teilausgleiche, VV Rente, VV Besitzstand

 

 

0,00

 

 

2.000

 

 

2.000,00

44100

Beihilfen für Dienstkräfte

1.509.033,51

1.559.500

50.466,49

46201

Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben

0,00

-1.106.000

-1.106.000,00

 

 

Planmäßige und Nichtplanmäßige Dienstkräfte (Titel 42201, 42801, 42811)

Die vorstehend dargestellten Abweichungen gegenüber der Veranschlagung resultieren aus ausgabeerhöhenden (Tarif- und Besoldungsanpassungen, Ausbildungsmittel, ATZ - Nachbesetzung mit Personalüberhang sowie zusätzliche Beschäftigte für Durchführung der Europawahl, Einführung des Betreuungsgeldes, Umsetzung der Trinkwasserverordnung, Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbereich, Transfersteuerung im Sozialbereich, Erstattung von Mehrkosten im Bereich allgemeiner Außendienst der Ordnungsämter aufgrund des LAG-Urteils vom 06.12.2013) und ausgabesenkenden (VBL - Sanierungsgeld, Personalüberhang) Tatbeständen. Zusätzlich mussten im Zusammenhang mit der Umstellung der Sonderzahlungsregelung für die Tarifbeschäftigten (Zusammenführung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld in einer sog. Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L) höhere Ausgaben geleistet werden. Die vorstehenden Sachverhalte wurden durch nachträgliche Zuweisungsanpassung im Rahmen der Basiskorrektur ausgeglichen, dabei wurde auch die nachträgliche Absenkung der Einsparvorgabe auf 0,6% zur Streckung des Personalabbaus berücksichtigt. Im Saldo wurde die Bezirkszuweisung für den stellenplanbezogenen Personalmittelbereich um 1.385.800 EUR erhöht.

 

Pauschal veranschlagte Minderausgaben waren durch drei Abteilungen stellenkonkret aufzulösen und wurden in der Regel durch verzögerte Stellennachbesetzungen erwirtschaftet (vgl. untenstehende gesonderte Darstellung).

 

Abweichend mit Tarifbeschäftigten besetzte Beamtenplanstellen führten zu Einsparungen bei Titel 42201 und Mehrausgaben bei Titel 42801 desselben Kapitels, was insbesondere bei den allgemeinen sozialen Dienste des Sozialamtes (Kapitel 3910), den familienunterstützenden Hilfen des Jugendamtes (Kapitel 4040) und im Gesundheitsamt (Kapitel 4100) zu erkennen ist.

 

Planmäßige Dienstkräfte - Fremdfinanzierung (Titel 42231 und 42830)

Diese beiden Titel sind im Kapitel 3960 (Leistungen nach SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende) gebildet worden, um den Teil der Personalkosten abzubilden, die aus der Tätigkeit der bei der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter eingesetzten Dienstkräfte des Bezirks herrühren. Den Ausgaben stehen entsprechende Einnahmen (zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils) bei Titel 236 08 gegenüber.

 

Ausbildungsmittel (Titel 42221, 42821)

Die nach der Veranschlagungsvorgabe gebildeten Ansätze für Ausbildungsmittel i.H.v. insgesamt 1.271.100 EUR wurden um 45.973 EUR überschritten. Zur generellen Förderung von Ausbildung in der Berliner Verwaltung werden Mehr- und Minderausgaben gegenüber der Vorgabe im Rahmen der Basiskorrektur zur Realisierung eines solidarischen Finanzausgleichs ausgeglichen.

 

Sonstige gemeinsam bewirtschaftete Personalausgaben (Titel 42850)

Aus dem Titel 42850 werden die Prämien für ausscheidewillige Dienstkräfte, die nicht dem Personalüberhang angehören, gezahlt. Entsprechende Anträge gab es im Jahr 2014 nicht.

 

Pauschale Mehr- bzw. Minderausgaben für Personalausgaben (Titel 46201)

Die bei den Kapiteln 3320 i.H.v. 341.000 EUR, 3330 i.H.v. 197.000 EUR und 3340 i.H.v. 568.000 EUR veranschlagten Pauschalen Minderausgaben wurden durch vorübergehend geltende Stellenbesetzungssperren in den entsprechenden Abteilungen erwirtschaftet und in folgender Aufteilung durch Einsparungen gegenüber den Ansätzen titelkonkret belegt:

4044/42201 i.H.v. 184.141,90 EUR, 4021/42201 i.H.v. 156.301,23 EUR, 4010/42201 i.H.v. 556,87 EUR; 3306/42201 i.H.v. 197.000 EUR; 3910/42201 i.H.v. 568.000 EUR.

 

 

 

Kopp

Bezirksbürgermeister

 

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Die Vorlage wurde am 20.06.2016 in der 26. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses abschließend beraten und bei einer Abstimmung mit 9 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Stingl

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 52. Sitzung am 20.07.2016 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 weist einen Überschuss von 3.591.503,40 EUR aus.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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