Drucksache - 1501/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-28 B (Ostpreußendamm 84-92)
Status:öffentlichAktenzeichen:955
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
08.12.2015 
47. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 01.12.2015
2. Entwurf der Verordnung
3. Begründung
4. Lageplan
5. BE Stapl vom 08.12.2015
6. Beschluss vom 16.12.2015

 

  1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6-28 B

              (Ostpreußendamm 84–92)

 

  1. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Frank Mückisch

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

I.   Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans 6-28 B vom 15. Juli 2015 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.

II.   Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 6-28 B wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 6-28 B einschließlich Begründung wird verwiesen.

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Frank Mückisch
Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage wurde am 08.12.2015 in der 47. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 16.12.2015 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

  1. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans 6-28 B vom 15. Juli 2015 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.
  2. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 6-28 B wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 6-28 B einschließlich Begründung wird verwiesen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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