Drucksache - 1489/IV (neu)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, gemeinsam mit den zuständigen Senatsverwaltungen ein Konzept für eine Weiterentwicklung des Gebietes zwischen den Straßen Am Stichkanal, Goerzallee/ Beeskowdamm und Teltower Damm zu erarbeiten. Ziel ist es, dort neben Industrienutzungen grundsätzlich auch gewerbliche Nutzungen zu ermöglichen. Zusätzlich sollen auch soziale Einrichtungen, wie z.B. der Rumpelbasar Zehlendorf e.V., dort zulässig sein. Die weitere Ansiedlung großflächigen Einzelhandels soll dabei weiter unzulässig sein. Das Konzept ist der Bezirksverordnetenversammlung bis zum 31. März 2016 vorzustellen.
Begründung:
Seit Jahrzehnten behindert die ergebnislose Vorhaltung dieser Fläche ausschließlich für Industrieansiedlung eine sinnvolle, nachhaltige Nutzung dieses großen Flächenpotentials am Teltowkanal. Ziel des Konzeptes soll die Verhinderung von weiterem Leerstand und die Ansiedlung von Arbeitsplätzen sein. Außerdem ist der Rumpelbasar als wichtige soziale Einrichtung im Bezirk zu erhalten.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 2. November 2015
Für die Fraktion der CDU
H i p p e W i r r w i t z / M ö g l i n g
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Der Antrag wurde am 08.12.2015 in der 47. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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In der 91. Sitzung des Ältestenrats am 15.12.2015 ist die GRÜNE-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 16.12.2015 beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, gemeinsam mit den zuständigen Senatsverwaltungen ein Konzept für eine Weiterentwicklung des Gebietes zwischen den Straßen Am Stichkanal, Goerzallee/ Beeskowdamm und Teltower Damm zu erarbeiten. Ziel ist es, dort neben Industrienutzungen grundsätzlich auch gewerbliche Nutzungen zu ermöglichen. Zusätzlich sollen auch soziale Einrichtungen, wie z.B. der Rumpelbasar Zehlendorf e.V., dort zulässig sein. Die weitere Ansiedlung großflächigen Einzelhandels soll dabei weiter unzulässig sein. Das Konzept ist der Bezirksverordnetenversammlung bis zum 31. März 2016 vorzustellen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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