Drucksache - 1481/IV  

 
 
Betreff: Gender Budgeting ernst nehmen
Status:öffentlichAktenzeichen:1006
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Klimas 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
11.11.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
03.12.2015 
59. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
04.02.2016 
60. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 02.11.2015
2. BE HH vom 04.02.2016
3. Beschluss vom 17.02.2016

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, vor jeder Haushaltsplanaufstellung regelmäßig die Gender Budget-Analyse auszuwerten und Veränderungen des Anteils von Frauen und Männern beziehungsweise Mädchen und Jungen an den bezirklichen Ausgaben zu bewerten sowie gegebenenfalls Maßnahmen zu entwickeln, wie die Mittel gerechter zwischen den Geschlechtern verteilt werden können. Jede Abteilung soll im Zeitraum eines Haushaltes/ Doppelhaushaltes mindestens eine solche Maßnahme durchführen.

 

Ferner wird das Bezirksamt ersucht, bei der Aufstellung künftiger Haushaltspläne die Ist-Besetzung bei den beamteten und angestellten Beschäftigten getrennt nach Frauen und Männern jeweils für die Ämter und Abteilungen darzustellen und so die Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern zu dokumentieren. Die Auswertung soll in ein bezirkliches Personalentwicklungskonzept einbezogen werden.

 

Der BVV ist jährlich im September über den aktuellen Stand des Gender Budget und der Umsetzung der Maßnahmen zu berichten.

 

Begründung:

 

Gender Budgeting basiert darauf, dass es keine neutrale Haushalts- und Finanzpolitik gibt, sondern dabei immer Prioritätensetzungen impliziert sind. Diese Prioritäten werden im Haushalt des Landes Berlin auf ihre geschlechterspezifischen Wirkungen hin analysiert. Zusammenfassend geht es darum, zunächst geschlechterdifferenzierte Ausgabentransparenz zu schaffen und dann auf dieser Grundlage die Auswirkungen von Maßnahmen zu betrachten, um so schließlich die finanzielle Ressourcenverteilung zwischen Frauen und Männern sowie Mädchen und Jungen geschlechtergerechter ausgestalten zu können.

 

Die geschlechterdifferenziert erhobenen Daten und Analysen sind ein Indikator dafür, inwieweit haushaltsrelevante Entscheidungen gezielt verändert werden müssen. Diese Erkenntnisse sind aber erst dann „nicht umsonst“ erhoben, wenn sie zu entsprechenden (fach-)politischen Konsequenzen führen und beispielsweise unmittelbar für die Zwecke einer geschlechtergerechten Sport- oder Bildungsförderung genutzt werden. Möglicherweise können durch so gewonnene Erkenntnisse und deren Umsetzung in konkrete Förder- oder andere Maßnahmen sogar Folgekosten vermieden werden. Allerdings wird Gender Budgeting derzeit noch zu wenig genutzt, um tatsächlich zu einer gendergerechten Verteilung öffentlicher Gelder zu kommen. Gender Budgeting gelingt nur, wenn es in allen Phasen der Haushaltsaufstellung und der Haushaltswirtschaft angewendet wird.

 

Das zweite Ersuchen zielt auf die Gender Pay Gap ab: Im Haushalt der Senatsverwaltungen werden unter dem Stichwort "Gender Budget" Gehälter und Löhne getrennt nach Frauen und Männern für die verschiedenen Abteilungen dargestellt. Dies kann als Beispiel für eine bezirkliche Darstellung der Gehaltsstruktur dienen. Die Ergebnisse sollten mit in das Personalentwicklungskonzept einfließen, um auch hier zu einer geschlechtergerechten Verteilung der Mittel zu kommen.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 02. November 2015

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Buchta                            Klimas

 

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Der Antrag wurde am 04.02.2016 in der 60. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Fröhlich

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 47. Sitzung am 17.02.2016 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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