Drucksache - 1466/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, durch die Denkmalschutzbehörde eine Begehung des Bahnhofs Wannsee durchführen zu lassen und dabei alle denkmalgeschützten Bereiche darauf zu untersuchen, ob es Abweichungen zum denkmalrechtlichen Sollzustand gibt, und darüber durch Auflistung dem Stadtplanungsausschuss bis zum 31.03.2016 zu berichten und ggf. bereits selbständig unverzüglich den Eigentümer zur gehörigen (Wieder-) Herstellung aufzufordern. Weiterhin soll vom geschützten Erscheinungsbild auch in Zukunft nicht abgewichen werden, insbesondere sollen keiner Baumaßnahme, auch beispielsweise keinem Glaserker zugestimmt werden, die das Erscheinungsbild verändert. Darüber hinaus ist der Stadtplanungsausschuss frühzeitig in die Planungen des gesamten Areals zwischen Nibelungenstraße und Kronprinzessinnenweg zu beteiligen.
Begründung:
Die Eigentümerin denkt nach Angaben des "Tagesspiegel" an eine Veränderung des Erscheinungsbildes durch Glas in der Fassade nach, diesem ist unbedingt entgegenzutreten, der Bahnhof steht als expressionistisches Bauwerk zu recht unter Schutz und hat so zu verbleiben, wie er ist.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. Oktober 2015
Für die Fraktion der CDU
H i p p e M c L a u g h l i n
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Der Antrag wurde am 03.11.2015 in der 46. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 43. Sitzung am 11.11.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, durch die Denkmalschutzbehörde eine Begehung des Bahnhofs Wannsee durchführen zu lassen und dabei alle denkmalgeschützten Bereiche darauf zu untersuchen, ob es Abweichungen zum denkmalrechtlichen Sollzustand gibt, und darüber durch Auflistung dem Stadtplanungsausschuss bis zum 31.03.2016 zu berichten und ggf. bereits selbständig unverzüglich den Eigentümer zur gehörigen (Wieder-) Herstellung aufzufordern. Weiterhin soll vom geschützten Erscheinungsbild auch in Zukunft nicht abgewichen werden, insbesondere sollen keiner Baumaßnahme, auch beispielsweise keinem Glaserker zugestimmt werden, die das Erscheinungsbild verändert. Darüber hinaus ist der Stadtplanungsausschuss frühzeitig in die Planungen des gesamten Areals zwischen Nibelungenstraße und Kronprinzessinnenweg zu beteiligen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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