Drucksache - 1444/IV
1. Gegenstand der Vorlage: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2014
2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeister Kopp
3. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 199.407,68 EUR.
4. Begründung:
Im Laufe des Haushaltsjahres 2014 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Bereitstellung von Verfügungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Die außerplanmäßigen Ausgaben wurden gem. § 37 Abs. 3 LHO durch Einsparungen bei anderen Ausgaben ausgeglichen.
Außerplanmäßige Ausgaben sind nach § 37 Abs. 1 LHO nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig und bedürfen der nachträglichen Genehmigung des Abgeordnetenhauses (§ 37 Abs. 4 LHO) sowie der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs. 7 LHO).
Überplanmäßige Ausgaben sowie über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen mussten nicht zugelassen werden.
Die Übersicht über die zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
5. Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 7 LHO
6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2014.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Umwandlung von zwei Beamtenplanstellen - BesGr. A 10 - in Stellen für Tarifbeschäftigte - EG 9 - in der Stellenplanung 2016/2017 bei Kapitel 3309
Kopp Bezirksbürgermeister
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Die Vorlage wurde am 05.11.2015 in der 58. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 16.12.2015 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 199.407,68 EUR.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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