Drucksache - 1444/IV  

 
 
Betreff: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlichAktenzeichen:954
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.10.2015 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
05.11.2015 
58. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 22.09.2015
2. Anlage zur Vorlage vom 22.09.2015
3. BE HH vom 05.11.2015
4. Beschluss vom 16.12.2015

1

 

1. Gegenstand der Vorlage:              Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2014

 

2. Berichterstatter:              Bezirksbürgermeister Kopp

 

3. Beschlussentwurf:              Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 199.407,68 EUR.

 

4. Begründung:

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2014 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Bereitstellung von Verfügungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Die außerplanmäßigen Ausgaben wurden gem. § 37 Abs. 3 LHO durch Einsparungen bei anderen Ausgaben ausgeglichen.

 

Außerplanmäßige Ausgaben sind nach § 37 Abs. 1 LHO nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig und bedürfen der nachträglichen Genehmigung des Abgeordnetenhauses (§ 37 Abs. 4 LHO) sowie der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs. 7 LHO).

 

Überplanmäßige Ausgaben sowie über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen mussten nicht zugelassen werden.

 

Die Übersicht über die zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

5. Rechtsgrundlage:

§ 37 Abs. 7 LHO

 

6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2014.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Umwandlung von zwei Beamtenplanstellen - BesGr. A 10 - in Stellen für Tarifbeschäftigte

- EG 9 - in der Stellenplanung 2016/2017 bei Kapitel 3309

 

 

 

Kopp

Bezirksbürgermeister

 

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Die Vorlage wurde am 05.11.2015 in der 58. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 16.12.2015 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 199.407,68 EUR.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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