Drucksache - 1417/IV (neu)
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass der Trödelmarkt am Platz des 4. Juli an diesem Standort erhalten bleibt.
Begründung:
Der Trödelmarkt am Platz des 4. Juli hat sich auch über die Bezirksgrenzen hinaus als ein beliebter Ort für Sammler und Trödler etabliert.
Eine „Belästigung“ durch den Betrieb des Trödelmarktes wird von vielen Anwohnern im Gegensatz zum Fahrschulbetrieb auf dem Gelände nicht empfunden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07. September 2015
Für die SPD-FraktionFür die Piraten-Fraktion
BuchtaKellermannLüders
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Der Antrag wurde am 12.11.2015 in der 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass der Trödelmarkt am Platz des 4. Juli im Jahr 2016 an diesem Standort erhalten bleibt und bei den zukünftigen Planungsüberlegungen Berücksichtigung findet.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung wurde am 24.11.2015 in der 39. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 11 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 16.12.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass der Trödelmarkt am Platz des 4. Juli im Jahr 2016 an diesem Standort erhalten bleibt und bei den zukünftigen Planungsüberlegungen Berücksichtigung findet.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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