Drucksache - 1415/IV  

 
 
Betreff: AG nach § 78 SGB VIII mit dem Schwerpunkt "minderjährige Flüchtlinge" einrichten!
Status:öffentlichAktenzeichen:984
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Kromm 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.09.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Empfehlung
27.10.2015 
39. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
17.11.2015 
40. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 07.09.2015
2. BE JHA vom 17.11.2015
3. Beschluss vom 16.12.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII mit dem Schwerpunkt „minderjährige und junge Erwachsene Geflüchtete“ im Bezirk Steglitz-Zehlendorf zeitnah einzurichten.

 

Das Willkommensbündnis könnte hierbei mit einbezogen werden.

 

Begründung:

 

Minderjährige Jugendliche und junge Erwachsene auf der Flucht sind auf den Schutz und die Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe angewiesen. Es ist von erhöhter Dringlichkeit, vorhandene Ressourcen vor Ort zu bündeln, da ein Anstieg der Zahl von minderjährigen und jungen Erwachsenen Flüchtlingen in Berlin zu erwarten ist.

 

Dies setzt die Etablierung und Bündelung entsprechender Fachkompetenz vor Ort voraus.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07. September 2015

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Buchta                            Kromm

 

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Der Antrag wurde am 17.11.2015 in der 40. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 3 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Krohm

Ausschussvorsitzende

 

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Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 16.12.2015 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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