Drucksache - 1402/IV
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die verhängte Haushaltssperre aufzuheben und eine Stellenbesetzungssperre zu verhängen.
Begründung:
Die Differenz im Einsparpotential zwischen der verhängten Haushaltssperre und einer Stellenbesetzungssperre ist – bei Ausnahme der Musik- und Volkshochschule – so gering, dass sie in keinem Verhältnis zum für Ausnahmen jeweilig erforderlichen Mehrbegründungsaufwand und zur Nichtdurchführung von Projekten steht. Für dringende Ausnahmen (Schulhochbau) ist die Stellenbesetzung auch weiter durch Ausnahmen zu sichern.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13. Juli 2015
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Die BVV hat in ihrer 40. Sitzung am 15.07.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die verhängte Haushaltssperre aufzuheben und eine Stellenbesetzungssperre zu verhängen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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