Drucksache - 1400/IV  

 
 
Betreff: Umgang mit dem Bedarf an öffentlichen Spielplatzflächen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Ziffels 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.07.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsanfrage vom 09.07.2015
2. Beantwortung BA vom 28.07.2015

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welchen Stellenwert räumen Sie dem Richtwert von 1 m² nutzbarer Fläche an öffentlicher Spielplatzfläche je Einwohner ein, der im Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze benannt ist?

 

  1. Wie erklären Sie sich die unterschiedlichen Flächenangaben auf Landes- und auf Bezirksebene, denn laut Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gibt es mit Stand 31.12.2013 182 292 m² anrechenbare Spielfläche, laut Ihrer Homepage geben Sie eine Gesamtfläche von ca. 23 ha (230 000 m²) an Spielplätzen an?

 

  1. Gibt es Überlegungen, die Differenz an fehlender nutzbarer Fläche kurz-, mittel-, langfristig auszugleichen (laut Grünflächeninformationssystem beträgt das Defizit 39 %)? Wenn ja, welche?

 

  1. Wie wird in künftigen Bauprojekten sichergestellt, dass der Richtwert eingehalten wird?

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09. Juli 2015

 

 

Rainer Ziffels

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

die o. g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welchen Stellenwert räumen Sie dem Richtwert von 1 m² nutzbarer Fläche an öffentlicher Spielplatzfläche je Einwohner ein, der im Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze benannt wird?

 

Die Stadt verändert sich, die Bevölkerung nimmt zu, damit reduzieren sich die Freiflächen.

Eine angemessene soziale Infrastruktur, in Form von Spielplätzen, wird eine besondere Bedeutung im Streben um den Erhalt, bzw. die Verbesserung einer bewohnbaren Stadt zugewiesen. Da die Spielflächen, abhängig von der Bevölkerungsstruktur und Bewohnerdichte ermittelt werden müssen, ist dies bei der Verdichtung der Stadt von großer Bedeutung. Im Gesetz ist ein gewisser Richtwert gefordert, der nicht immer erreicht werden kann, jedoch nur so lässt sich die Notwendigkeit an Spielflächen einfordern.

Denn Spielflächen sind wichtige Freiräume in der Stadt, mit einer Nutzbarkeit für alle (Kinder- und Jugendliche, Erwachsene und Senioren), die individuell bespielbar sind.

 

  1. Wie erklären Sie sich die unterschiedlichen Flächenangaben auf Landes- und auf Bezirksebene, denn laut Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gibt es mit Stand 31.12.2013 182.292 m² anrechenbare Spielfläche, laut Ihrer Homepage geben Sie eine Gesamtfläche von ca. 23 ha (230.000 m²) an Spielplätzen an?

 

Bei der o.g. Angabe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt handelt sich um die Angabe der Nettospielfläche (reine Spielfläche), es wird bei der Senatsverwaltung aber auch die Bruttofläche (Gesamtfläche mit Rahmengrün) angegeben. Die bezirkliche Homepage des Straßen- und Grünflächenamtes gibt die Bruttospielplatzfläche an, somit gibt es keine unterschiedlichen Flächenangaben zwischen Bezirks- und Senatsebene. Die Flächenangabe auf der Homepage wird zukünftig entsprechend erörtert

 

  1. Gibt es Überlegungen, die Differenz an fehlender nutzbarer Fläche kurz-, mittel-, langfristig auszugleichen (laut Grünflächeninformationssystem beträgt das Defizit 39 %)? Wenn ja, welche?

 

Da es sich bei der Schaffung von weiteren Spielplatzflächen in der Regel um investive Bauvorhaben handelt, kann ein Ausgleich nur langfristig erfolgen. Dabei ist aber sicher, dass durch die zunehmende Verdichtung im Zuge der wachsenden Stadt der Bedarf an Spielplatzflächen erhöht wird und somit weitere Spielplatzflächen erforderlich sind.

Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf liegt im Durchschnitt der Berliner Bezirke. Berlinweit beträgt das rechnerische Defizit 38% bei uns im Bezirk bei 39%. Angesichts dessen, das wir auch außerhalb der Spielplätze vielfältige Freiflächen haben, die Bewegung und Spiel ermöglichen, zum Beispiel in Parkanlagen und Wäldern, ist dies zwar unschön, aber vertretbar. Viel dramatischer ist die Situation in stark verdichteten Bezirken, die diese zusätzlichen Möglichkeiten nicht haben und dann auch noch ein Spielplatzdefizit von 50%  aufweisen, wie Charlottenburg-Wilmersdorf, 57% in Marzahn-Hellersdorf oder 40 % in Neukölln.

 

Ich möchte bei dieser Gelegenheit aber auch noch auf einen anderen Sachverhalt hinweisen.

Neben den öffentlichen Spielflächen, nach denen Sie hier gefragt haben, spielen auch die Spielplätze auf den jeweiligen Wohngrundstücken insbesondere für kleinere Kinder eine wichtige Rolle.

Die Ausführungsvorschriften zur Bauordnung formulieren hier klare Reglungen

„§1 Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen ist ein Spielplatz für Kinder anzulegen und instand zu halten (notwendiger Kinderspielplatz).“

Es folgen dann Regelungen über die einzuhaltenden Standards. Hierzu möchte ich zwei Anmerkungen machen:

 

  1. Diese Ausführungsvorschriften sind am 28.2.2012 außer Kraft getreten und die Senatsverwaltung hat bisher keine Notwendigkeit gesehen, neue Regelungen zu erlassen. In Form eines Rundschreibens wurde lediglich mitgeteilt,

„Bis zu einer neuen AV Notwendige Kinderspielplätze sind die Regelungen der außer Kraft getretenen AV Notwendige Kinderspielplätze im Sinne der Selbstbindung der Verwaltung weiter anzuwenden.“

 

  1. Nach der Bauordnung müssen diese Spielplätze auch dauerhaft erhalten und gepflegt werden und sogar die nachträgliche Anlage von Spielplätzen kann eingefordert werden.

§4 - Unterhaltung

Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kinderspielplatz mit seinen Einrichtungen instand gehalten wird. Bei Sandspielflächen (Buddelkiste) ist einmal jährlich ein Sandaustausch im erforderlichen Umfang durchzuführen. Im Gerätespielbereich ist der Sand erforderlichenfalls aufzulockern und zu ergänzen.

§5 - Nachträgliche Anlage

Bei bestehenden Gebäuden nach § 8 Abs. 2 Satz 6 BauO Bln ist die Herstellung oder Erweiterung und die Instandhaltung von Kinderspielplätzen dann zu verlangen, wenn sich in der Nähe kein öffentlicher Spielplatz befindet und ein Defizit an öffentlicher Spielfläche vorhanden ist. Die Verpflichtung der Eigentümerin oder des Eigentümers besteht nicht, wenn im Einzelfall schwerwiegende entgegenstehende Belange, wie z.B. das Fehlen von Freiflächen, vorliegen.“

 

Bei einer konsequenten Umsetzung dieser Regeln in unserem Bezirk und einer systematischen Untersuchung der Einhaltung dieser Vorgaben, könnten wir in erheblichem Umfang zusätzliche Spielflächen sicherstellen. Mit vielen Eigentümern könnte man sich sicherlich auch auf eine finanzielle Ablösung nach § 6 der AV einigen und damit öffentliche Spielplätze errichten.

 

  1. Wie wird in künftigen Bauprojekten sichergestellt, dass der Richtwert eingehalten wird?

 

(Die Frage 4 wurde durch das Stadtentwicklungsamt beantwortet.)

 

Der Richtwert von 1m² nutzbarer öffentlicher Spielplatzfläche je Einwohner ist ein Orientierungswert, der je Versorgungsbereich gilt. Ein „Versorgungsbereich“ ist nach der im Land Berlin heute geltenden Einteilung der Bezirke in „lebensweltlich orientierte Räume“ (LOR) der jeweilige Planungsraum (PLR) als unterste Planungsebene. In Steglitz-Zehlendorf gibt es 41 dieser Planungsräume mit einer Spannbreite von 3.241 Einwohnern (PLR 06030607 Goerzwerke) bis 11.970 Einwohnern (PLR 06030608 Schweizer Viertel) am 31.12.2014.

 

Gem. § 8 Abs.2 Kinderspielplatzgesetz „richten sich Art, Anzahl und Größe der Spielplätze nach der Größe der Versorgungsbereiche, deren Einwohnerzahl, der Art und Dichte der Bebauung und den besonderen örtlichen Verhältnissen innerhalb der Bereiche“. Der Bedarf innerhalb eines Planungsraums z.B. im dicht besiedelten Kreuzberg Ost (z.B. PLR 02030401 Reichenberger Straße, 15.222 Einwohner) ist von daher sicher anders zu bewerten als in z.B. in Zehlendorf Nord mit vorwiegend gartenbezogenen Wohnformen und Grundwaldnähe (PLR 06040804, 7.483 Einwohner).

 

Insoweit kann die „Einhaltung“ dieses auf Einwohner bezogenen Richtwerts nicht projektbezogen, sondern nur versorgungsbereichsbezogen angestrebt werden. Nur bei großen Bauprojekten wird die prognostizierte Einwohnerzahl die Anlage von öffentlichen Spielplätzen überhaupt auslösen, da der rechnerische Bedarf für die Anlage eines allgemeinen Spielplatzes mit 2.000m² nutzbarer Spielfläche gem. § 8 Abs.1 Kinderspielplatzgesetz erst bei einem Bauprojekt mit ca. 1.000 Wohneinheiten, d.h. ca. 2.000 Einwohnern, entstünde. Die überwiegende Anzahl der Bauvorhaben im Bezirk (50 bis 300 Wohneinheiten) werden für sich genommen höchstens den Bedarf für öffentliche Kleinkinderspielplätze auslösen.

 

Die Frage der Projektkumulation ist danach im Einzelfall anhand der realen Einwohnerzahlen je nach Lage und Größe der Art und Dichte der Bebauung und den besonderen örtlichen Verhältnissen im jeweiligen Planungsraum zu bewerten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Christa Markl-Vieto

Bezirksstadträtin

 

 
 

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