Drucksache - 1392/IV (neu)
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Straßenbegleitgrün höchstens einmal je Jahr mähen zu lassen, sofern dem nicht Vorschriften oder sonstige vertragliche Verpflichtungen entgegenstehen. In diesen Fällen ist die Mahd auf das mindeste Maß und längst mögliche Frist zu beschränken.
Begründung:
Wie an wenigen Stellen im Bezirk, sehr viel deutlicher im Nachbarbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, zu sehen, gedeiht ohne Mahd Vielfalt, statt einer öden grünen Fläche. Eine vielfältige Flora bietet der Kleinfauna zudem Nahrung und Raum. Zudem spart das auch Ressourcen im Bezirk.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06.07.2015
Für die Piraten-Fraktion
Lüders, Boroviczény
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Der Antrag wurde am 22.10.2015 in der 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Abstände zwischen den Mahden so lange wie möglich auszudehnen, damit Abläufe zu Gunsten der Biodiversität wirksam werden können, sofern dem nicht Vorschriften oder sonstige vertragliche Verpflichtungen entgegenstehen.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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In der 89. Sitzung des Ältestenrats am 10.11.2015 ist die GRÜNE-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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Die BVV hat in ihrer 43. Sitzung am 11.11.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Abstände zwischen den Mahden so lange wie möglich auszudehnen, damit Abläufe zu Gunsten der Biodiversität wirksam werden können, sofern dem nicht Vorschriften oder sonstige vertragliche Verpflichtungen entgegenstehen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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