Drucksache - 1368/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan X - B 15 [südlich der Pücklerstraße]
Status:öffentlichAktenzeichen:893
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Vorberatung
07.07.2015 
43. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 16.06.2015
2. Rechtsverordnung
3. Begründung
4. BE Stapl vom 07.07.2015
5. Beschluss vom 15.07.2015

1

1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan X – B 15
[südlich der Pücklerstraße]

2. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Norbert Schmidt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge aufgrund des abgewogenen und beschlossenen Ergebnisses der aus formalen Gründen wiederholten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut folgende Beschlüsse fassen:

I.   Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans
X – B 15 vom 07. August 2013 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] erneut beschlossen.

II.   Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans
X  B 15 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] erneut entschieden.

Das Abwägungsergebnis im Bebauungsplanverfahren X – B 15 hat ergeben, dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich. Lediglich die Begründung wurde redaktionell fortgeschrieben und angepasst.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans X – B 15 einschließlich der geänderten und ergänzten Begründung wird verwiesen.

 

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Norbert Schmidt
Bezirksstadtrat

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Die Vorlage wurde am 07.07.2015 in der 43. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Die BVV hat in ihrer 40. Sitzung am 15.07.2015 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge aufgrund des abgewogenen und beschlossenen Ergebnisses der aus formalen Gründen wiederholten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut folgende Beschlüsse fassen:

  1. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans
    X – B 15 vom 07. August 2013 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] erneut beschlossen.
  2. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans
    X  B 15 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] erneut entschieden.

Das Abwägungsergebnis im Bebauungsplanverfahren X – B 15 hat ergeben, dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich. Lediglich die Begründung wurde redaktionell fortgeschrieben und angepasst.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans X – B 15 einschließlich der geänderten und ergänzten Begründung wird verwiesen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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