Drucksache - 1348/IV  

 
 
Betreff: Dokumentenprüfgeräte in die Bürgerämter
Status:öffentlichAktenzeichen:939
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Perduss 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.06.2015 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Kultur und Bürgerdienste Empfehlung
08.07.2015 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste vertagt   
09.09.2015 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
08.10.2015 
57. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.10.2015 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 08.06.2015
2. BE BiKuBüD vom 09.09.2015
3. BE HH vom 08.10.2015
4. Beschluss vom 21.10.2015
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 21.06.2016

Die BVV möge beschließen:

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sogenannte Dokumentenprüfgeräte zur Erkennung gefälschter Personaldokumente für die Bürgerämter anzuschaffen. Daneben ist ein Handlungsleitfaden für die Mitarbeiter für den Fall des Erkennens einer Fälschung zu erstellen. Die Ergebnisse des Einsatzes der Geräte sind zu dokumentieren und der BVV halbjährlich mitzuteilen.

Die im Bezirk Neukölln gemachten Erfahrungen mit dem Einsatz von Dokumentenprüfgeräten sind dabei zu berücksichtigen.

Voraussetzung für die Anschaffung der Geräte ist, dass der Senat von Berlin die Kosten für die Beschaffung und für die laufenden Softwarekosten übernimmt.

 

Begründung:

 

Die Qualität der gefälschten Personaldokumente steigt stetig an. Selbst für geschulte Mitarbeiter ist äußerst schwer zu erkennen, ob es sich bei dem vorgelegten Ausweisdokument um ein Original oder eine Fälschung handelt. Die Freizügigkeit innerhalb der EU und damit einhergehende Möglichkeit, sich überall in den 27 EU-Ländern niederlassen zu können, vervielfacht die Handlungsoptionen der Fälscher und Betrüger. Darüber hinaus kann man von keinem Mitarbeiter erwarten, dass er die Beschaffenheit der Ausweisdokumente aus über 200 Staaten kennt und damit die Fälschung vom Original unterscheiden kann.

Durch den Einsatz von elektronischen Dokumentenprüfgeräten kann die Echtheit von nationalen und internationalen Personaldokumenten schnell und sicher durch die Mitarbeiter erkannt werden. Der Einsatz dieser Geräte verhindert oder erschwert zumindest die Begehung von Leistungsbetrug, Kontoeröffnungsbetrug oder anderen Straftaten.

 

Das Einschleichen in das deutsche Meldewesen über die Vorlage eines gefälschten Personaldokuments eröffnet diverse Möglichkeiten, staatliche Leistungen zu erlangen (Sozialhilfe, Wohngeld, etc.). Der Senat von Berlin geht von einer Schadenssumme von € 20.000 bis 40.000 pro erfolgreicher Registrierung mit einem gefälschten Dokument aus. Der Bezirk Neukölln hat allein in seinen Bürgerämtern im Jahr 2014 50 Fälschungsversuche mit den angeschafften Geräten festgestellt.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 8. Juni 2015

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

H i p p e              P e r d u s s

 

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Der Antrag wurde am 09.09.2015 in der 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Dr. Lehmann-Brauns

Stellv. Ausschussvorsitzende

 

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Der Antrag wurde am 08.10.2015 in der 57. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 42. Sitzung am 21.10.2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sogenannte Dokumentenprüfgeräte zur Erkennung gefälschter Personaldokumente für die Bürgerämter anzuschaffen. Daneben ist ein Handlungsleitfaden für die Mitarbeiter für den Fall des Erkennens einer Fälschung zu erstellen. Die Ergebnisse des Einsatzes der Geräte sind zu dokumentieren und der BVV halbjährlich mitzuteilen.

Die im Bezirk Neukölln gemachten Erfahrungen mit dem Einsatz von Dokumentenprüfgeräten sind dabei zu berücksichtigen.

Voraussetzung für die Anschaffung der Geräte ist, dass der Senat von Berlin die Kosten für die Beschaffung und für die laufenden Softwarekosten übernimmt.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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